Die Radsport Baden-Württemberg gGmbH (RBW) als leistungssportlicher Zusammenschluss der beiden Radsportverbände Badischer Radsport e.V. und Württembergischer Radsportverband e.V. sucht zum 01.09.2022 eine/n

Trainer/in Disziplin Straße/Bahn U17-U19 (m/w/d)

Die Stelle ist Vollzeit (40 Std.) und unbefristet, mit dem Ziel der langfristigen Zusammenarbeit. Der aktuelle Stelleninhaber scheidet altersbedingt aus, eine Übergabe und Einarbeitungszeit wird gewährleistet.

Ihre Tätigkeiten sind:

  • die Betreuung von Sportler/innen im Nachwuchsbereich an der Schnittstelle LK / NK2 und Bundeskader in den Alterklassen U17 und U19
  • mittel und langfristige Trainingsplanung der Sportler/innen
  • enge Zusammenarbeit mit Landestrainer Kollegen und Kolleginnen in Baden-Württemberg
  • selbstständiges Vorbereiten, Durchführen und Nachbereiten von Trainings- und Wettkampfmaßnahmen mit den Kadersportlern
  • Erhalt und Entwicklung des Nachwuchssystems beider Radsportverbände im Land in Abstimmung mit dem Trainerteam
  • am Dienstort Württemberg, bevorzugt Großraum Stuttgart

Sie passen in unser Team, weil Sie:

  • eine hohe Motivation für die Nachwuchsarbeit im Bereich Radsport besitzen
  • über ein hohes Maß an Sozialkompetenzen verfügen
  • pber ein Studium im Bereich Sport oder ähnliche Qualifikationen verfügen (mindestens eine Trainer Lizenz B des Bund Deutscher Radfahrer mit zukünftiger Ausrichtung eine DOSB A-Lizenz im Radsport zu erwerben)
  • Erfahrung in den Disziplinen Straße und Bahn aufweisen
  • Erfahrungen in der Trainertätigkeit und im Umgang mit Jugendlichen haben
  • die Bereitschaft zu Arbeiten am Wochenenden und Feiertagen mitbringen
  • eine gültige Fahrerlaubnis PKW Klasse B besitzen
  • sicher und souverän auftreten, loyal, team- und durchsetzungsfähig sind
  • über ein gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen verfügen
  • in der Lage sind, Möglichkeiten zur Optimierung anzusprechen und Lösungsvorschläge zu unterbreiten

Wir bieten Ihnen:

  • eine Interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Radsport
  • eine leistungsgerechte Vergütung in Anlehnung an das Berufsbild für Leistungssportpersonal des Landessportverbandes Baden-Württemberg
    (https://www.lsvbw.de/wp-content/uploads/2019/11/LSVBW_Leistungssportpersonal.pdf)
  • ein attraktives Arbeitsumfeld
  • Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Trainerteam und flachen Hierarchien
  • Möglichkeiten zur regelmäßigen Fortbildung, beruflichen Qualifizierung und Weiterbildung

Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung. Diese richten Sie bitte per E-Mail (eine PDF-Datei nis max. 5 MB) bis 06.03.2022 an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Radsport Baden-Württemberg gGmbH
Herrn Florian Geyer
Mercedesstraße 83
70372 Stuttgart

Mail. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Sehr groß war die Resonanz bei der online Veranstalter- und Termintagung der beiden Radsportverbände. BRV-Vize und RBW-Kommissionsvorsitzender Michael Holzwarth konnte über 70 Vereinsvertreter*innen begrüßen und bedankte sich bei den Fachwarten für gute Vorbereitung der Terminkoordination. Was viele vermuteten, stellte sich dann bei der Besprechung der über 100 Renntermine auf Straße, Bahn, im Cross und beim MTB heraus: Die beiden Verbände Baden und Württemberg haben gemeinsam ein so umfangreiches Wettkampfprogramm für die Aktiven wie sonst kein Bundesland im BDR.

Highlights 2022 bei den Wettbewerben sind der MTB-Weltcup in Albstadt, die Deutsche Kriteriums-Meisterschaft in Schramberg-Sulgen, sowie mehrere Bundesliga-Wettbewerbe in allen Disziplinen. Die Organisatoren der Deutschland Tour bringen mit den Etappen von Freiburg - Schauinsland und von Schiltach - Stuttgart den Welltklasse-Profi-Sport nach Baden-Württemberg.

Ulrich Bock

Jahreskalender Ba-Wü 2022:

 


Änderungen zum 29. Januar 2022

  • Anpassungen der Kapazitätsbeschränkung und Obergrenzen bei Veranstaltungen in der Alarmstufe I, Auslastung von bis zu 50 Prozent der zugelassenen Kapazität. 
  • Obergrenze von bis zu 1.500 Besucherinnen und Besuchern bei 2G-Veranstaltungen und bis zu 3.000 Besucherinnen und Besuchern bei 2G plus-Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und von bis zu 3.000 Besucherinnen und Besuchern bei 2G-Veranstaltungen und bis zu 6.000 Besucherinnen und Besuchern bei 2G plus-Veranstaltungen im Freien. 
  • Bei Veranstaltungen über 500 Personen sind Sitzplätze zuzuweisen. 
  • Im Hygienekonzept muss dargestellt werden, wie die Maskenpflicht und die Zutrittskontrollen umgesetzt werden. 
  • Verlängerung der Regelung, dass Schülerausweise als Testnachweise gelten, wurde erneut verlängert. Die Schülerausweisregelung gilt nicht in Wochen, in denen keine regelmäßige Testung an den Schulen stattfindet. Nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler müssen für den Zutritt zu Sportstätten in geschlossenen Räumen in den Ferien grundsätzlich einen Antigen-Testnachweis erbringen (Ausnahme: in der Basisstufe im Freien). 
  • Für Reha-Sport und Sport zu dienstlichen Zwecken gilt in allen Stufen 3G mit Ausnahme der Sportausübung im Freien in der Basisstufe. 
  • Nicht immunisierte Personen müssen bei Betreten von Sportstätten in geschlossenen Räumen in der Warnstufe sowohl beim Trainings- und Übungsbetrieb als auch bei Veranstaltungen lediglich einen Antigen-Testnachweis erbringen. 

Eine Übersicht des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport stellt die aktuellen Regelungen zusammen:

 

Weiter Informationen finden Sie hier

 


Mit Stolz vertrat Elisabeth Brandau (RSC Schönaich) die bundesdeutschen Farben bei der Cyclo-Cross WM in den Vereinigten Staaten. Durch den erneuten und souveränen Gewinn der Deutschen Meisterschaft war Sie doch die einzige deutsche Athletin welche die Quali-Norm erfüllen und das Ticket lösen konnte. Nach ihrer MTB-Olympia-Teilnahme in Tokio rückte Sie zum zweiten Male in den internationalen Fokus und überzeugte als Amateurfahrerin in dem mit Vertrags- und Profifahrerinnen gespickten Feld mit einem SUPER 12. Platz. 
Wir sind stolz auf Lisa! 

 


Du wolltest Deinem Nachbar oder Deinen Freunden oder den anderen Bürger*innen schon immer mal das richtige e-biken beibringen - dann bist Du bei uns richtig: Schau am kommenden Dienstagabend, den 02.02.2022 um 18:30 Uhr für eine gute Stunde bei uns herein unnd melde dich Dich vorher unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! an. (Mach Dich umfassend schlau unter www.radspass.org)


Die Ferry Porsche Challenge geht in die nächste Runde. Dieses Mal geht es um "Inklusion im Sport". 
Teilnehmen können alle Sportvereine aus Baden-Württemberg und Sachsen. 
Egal, ob ihr Inklusion bereits fest im Vereinsleben integriert habt oder erst damit startet. 

Bewerbt euch bis zum 6. Februar 2022 mit Eurem Inklusionsprojekt!

Die Bewerbung und mehr Informationen findet Ihr hier

 


Der WRSV führt am Freitag, den 21.01.2022 von 18:00 bis ca. 20.00 Uhr einen Online-Workshop für die ÖA-Referent*innen der Kommissionen, Bezirke und Vereine durch. 

Dabei wollen wir mit den Fachleuten den Sachstand aufarbeiten und einen Blick nach vorne werfen: 

  • Begrüßung und kurze Vorstellung der Teilnehmenden 
  • Welche Medien bedient der WRSV aktuell. Kurze Präsentation durch Chiara Ehrhardt 
    • Homepage 
    • Facebook 
    • Instagram 
    • Newsletter 
    • Direktmail 
    • Sport-in-BW
  • Arbeitsfrage 1: Sind die Medien zielführend - d.h. erreichen wir damit unsere Mitglieder und unser Publikum? 
  • Arbeitsfrage 2: Welche Inhalte/Nachrichten sollen über unsere Medien transportiert werden - was ist relevant? 
  • Arbeitsfrage 3: Woher kommen diese relevanten Inhalte/Nachrichten? 
  • Arbeitsfrage 4: Wer soll die Publishing-Rechte für die relevanten Nachrichten wahrnehmen dürfen? 
  • Arbeitsfrage 5: Welche autorisierten Verbandsmitarbeiter*innen möchten sich schulen lassen, um direkt auf den e-Medien publizieren zu dürfen?
  • Zusammenfassung und Ausblick

Zur Teilnahme am ÖA-Workshop melden Sie sich bitte bis 20.01.2022 an bei: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Anschließend erhalten Sie von der Verbandsgeschäftsstelle ihre Einladung und den Link zur Teilnahme. 

Württ. Radsportverband e.V.
Ulrich Bock
Vizepräsident  


Einladung zur Veranstaltertagung ONLINE am 11. Januar 2022 um 18:30 Uhr. 

Themen werden sein:

  • Rückblick 2021 
  • Besetzung der Rennen mit Personal / Kommissäre und Abrechnung 
  • Transpondersystem 
  • Termine 

 Link zur Besprechung: 

Sie sind eingeladen, an einer Microsoft Teams-Besprechung teilzunehmen

Betreff: Veranstaltertagung - ONLINE
Zeit: Dienstag, 11. Januar 2022 18:30:00 Mitteleuropäische Normalzeit

Auf Ihrem Computer oder Ihrer mobilen App teilnehmen
Klicken Sie hier, um an der Besprechung teilzunehmen


Die Württemberger Delegation schnitt unter den 16 Landesverbänden bei der DM Cyclo Cross sehr gut ab. Elisabeth Brandau (RSC Schönaich) unterstrich ihre Ausnahmestellung als Grande-Dame des bundesdeutschen Geländesports und fuhr erneut ganz souverän zum Titel der Deutschen Meisterin. Der ehemalige Weltklasse-Fahrer Hannes Genze (RV Magstadt) hat nun im zarten Seniorenalter wieder Lust am Leistungssport gefunden und brachte die Silbermedaille im Rennen der Senioren 2 mit nach Hause. Nicht auszudenken, dass ihm ohne Rahmen- und Lenkerbruch der Titel möglich gewesen wäre. Über die beiden Medaillenerfolge hinaus freute sich WRSV-Cross-Fachwart Jochen Hablitzel über insgesamt 9 weitere TOP 10 Platzierungen der Württemberger*innen. Großes Lob erhielt der Veranstalter, der bei der DM in Luckenwalde den Cross-Sport auf organisatorischen höchstem Niveau zu präsentieren. 

Zum Bild: Lisa Brandau 


Änderungen der Corona-VO Sport zum 27. Dezember 2021:

  • Maskenpflicht:
    In der Corona-Verordnung ist geregelt, dass Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres innerhalb geschlossener Räume eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen sollen. In begründeten Fällen ist auch eine medizinische Maske zulässig. Diese Regelung gilt auch abseits des Sportbetriebs in Sportstätten, es gelten dabei die Ausnahmen der Corona-Verordnung des Landes. Details siehe Übersicht des Landes
    Weitere Ausnahme: Während der Sportausübung und der Nutzung von Duschräumen besteht keine Maskenpflicht. 
  • Zutritt bei 2G+-Regelung: 
    Ist der Zutritt zu Sportstätten nur immunisierten Personen nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet (2G+-Regelung), gilt dies entsprechend der Corona-Verordnung nicht für 
    - geimpfte Personen, deren Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vollständigen Schutzimpfung nicht länger als 3 Monate (bisher 6 Monate) zurückliegt,
    - genesenen Personen, deren PCR-Testnachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als 3 Monate zurückliegt, 
    - geimpfte Personen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, oder 
    - Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht.
    Damit wird die Gültigkeitsdauer einer vollständigen Impfung bzw. einer zurückliegenden Corona-Infektion entsprechend der STIKO-Empfehlungen angepasst, von 6 auf 3 Monate. 
  • Zulässige Zuschauerzahl: 
    Veranstaltungen sind in der Alarmstufe II mit höchstens 50 % der zugelassenen Kapazität zulässig. Die bisherige Personenobergrenze wurde von 750 auf nun zulässige 500 Besucher:innen abgesenkt. Entsprechendes gilt damit auch für Sportveranstaltungen. 

Eine Übersicht des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport stellt die aktuellen Regelungen zusammen. 

Weitere Hinweise:

  • Sportvereine, die eine Impfmöglichkeit anbieten wollen, können Kontakt mit den zuständigen Ansprechpartner:innen der Mobilen Impfteams aufnehmen. 
  • Die geplanten Änderungen für Schüler:innen, welche vorsieht, dass Schülertests vom 1. Februar an nicht mehr für den Trainingsbetrieb in Sportvereinen gelten sollen, wurde bis auf Weiteres verschoben.
  • Der Schülerausweis gilt von 27. Dezember bis 9. Januar 2022 nicht als Testnachweis für Schüler:innen. Weitere Informationen hier

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