Informationen zur Lizenzverlängerung
Zur Verlängerung bestehender Trainerlizenzen können beim Württembergischen Radsportverband e.V. geeignete Fortbildungsmaßnahmen besucht werden (https://wrsv.de/ausbildung/angebote/fortbildungen). Auf dieser Seite beantworten wir die wichtigsten Fragen zu den Modalitäten der Lizenzverlängerung. Sollten weitere Rückfragen bestehen, können Sie sich an uns per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter 0711/954697-18 wenden.
1. Welche Trainerlizenzen können mit geeigneten Fortbildungsmaßnahmen verlängert werden?
Auf Ebene des Landesfachverbands bietet der WRSV Fortbildungsmaßnahmen für Trainer C- sowie Trainer B-Lizenzen an. Trainer A-Lizenzen werden durch Belegung spezieller Fortbildungsmaßnahmen von German Cycling verlängert.
2. Wie lange werden Trainerlizenzen nach Belegung geeigneter Fortbildungsmaßnahmen verlängert?
Trainer B-Lizenzen und C-Lizenzen werden um vier Jahre verlängert.
3. Verfahren bei ungültig gewordenen Lizenzen ("abgelaufen")
Die Verlängerung von gültigen Lizenzen ist verbindlich in den jeweiligen Ordnungen von German Cycling und der Fachverbände mit besonderer Aufgabenstellung geregelt.
Bei Überschreitung der Gültigkeitsdauer von Lizenzen wird wie folgt verfahren:
• Erfolgt die Fortbildung im Umfang von mindestens 15 LE im ersten Jahr nach dem Lizenzablauf, wird die Verlängerung vom Zeitpunkt des regulären Ablaufs gerechnet.
• Erfolgt die Fortbildung im zweiten Jahr nach dem Lizenzablauf, sind zwei Fortbildungsveranstaltungen (mindestens 30 LE) notwendig. Die Lizenzverlängerung erfolgt
auch hier ab dem Zeitpunkt des Ablaufes der Lizenz.
• Überschreiten der Gültigkeitsdauer ab 3 4 Jahre: Hier ist durch den jeweiligen Ausbildungsträger zu prüfen, ob eine Wiederholung der gesamten abschließenden Lernerfolgskontrolle, eine „Wiedereinsteiger-Ausbildung“, die mindestens 45 LE umfasst, oder eine erneute Ausbildung auf der jeweiligen Lizenzstufe absolviert werden muss.
Bei Überschreitung der Gültigkeitsdauer von Lizenzen im Hallenradsport wird wie folgt verfahren:
• Erfolgt die Fortbildung im Umfang von mindestens 15 LE im ersten/zweiten/dritten Jahr nach dem Lizenzablauf, wird die Verlängerung grundsätzlich vom Zeitpunkt des regulären Ablaufs
gerechnet.
• Wird der reguläre Lizenzablauf überschritten ist durch den jeweiligen Ausbildungsträger zu prüfen, ob eine Wiederholung der gesamten abschließenden Lernerfolgskontrolle, eine „Wiedereinsteiger-Ausbildung“, die mindestens 45 LE umfasst, oder eine erneute Ausbildung auf der jeweiligen Lizenzstufe absolviert werden muss.
(Quelle: Ausbildungsordnung German Cycling (GC))
4. Müssen Trainer C-Lizenzen und Trainer B-Lizenzen separat verlängert werden?
Mit Besuch einer geeigneten Fortbildungsmaßnahme, die zur Verlängerung von Trainer B-Lizenzen ausgeschrieben ist, wird die niedrigere Lizenzstufe des Trainer C ebenfalls verlängert. Eine Verlängerung der höheren Lizenzstufe des Trainer B ist mit Besuch einer Fortbildungsmaßnahme, die nur für die Lizenzverlängerung von Trainer C-Lizenzen ausgeschrieben ist, nicht möglich. Es gelten die Voraussetzungen in Punkt 3.
5. Ist es egal welche Fortbildungsmaßnahme ich für die Verlängerung von Trainer C-Lizenzen besuche?
Nein, unsere Fortbildungsmaßnahmen für Trainer C-Lizenzen werden in Breitensport und Leistungssport unterteilt. Trainer C-Lizenzinhaber mit dem Zusatz "Breitensport" können alle Fortbildungsmaßnahmen mit mindestens 15 Lerneinheiten zur Lizenzverlängerung belegen.
Trainer C-Lizenzinhaber mit dem Zusatz "Leistungssport" müssen Fortbildungsmaßnahmen mit mindestens 15 Lerneinheiten zur Lizenzverlängerung belegen, die für den Trainer C "Leistungssport" freigegeben sind.
6. Wie geht die Lizenzverlängerung vonstatten?
Nach erfolgreicher Belegung einer geeigneten Fortbildungsmaßnahme bekommen Sie eine Teilnahmebescheinigung von dem jeweiligen Referenten bzw. der Bildungseinrichtung überreicht.
Im Lehrgang selbst bekommen Sie eine Datenschutzerklärung ausgehändigt, in der Sie zustimmen, dass wir Ihre personenbezogenen Daten in das Lizenzmanagement-System (LiMS) des DOSB überführen. Dort sind die personenbezogenen Daten nur für den WRSV sichtbar. Stimmen Sie der Datenschutzerklärung nicht zu, kann Ihre Lizenz nicht verlängert werden bzw. wird Ihnen keine Lizenz ausgestellt.
2017 hat der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) die Lizenzverwaltung auf ein onlinebasiertes Medium umgestellt. Dies ermöglicht es uns, Lizenzverlängerungen sowie -neuausstellungen effizienter durchzuführen. Die alten Papierlizenzen werden nicht mehr verlängert. Stattdessen bekommen Sie Ihre neue Lizenz sowohl ausgedruckt auf zwei A4-Seiten als auch elektronisch als PDF-Datei ausgehändigt. Ihre alte Papierlizenz bekommen Sie selbstverständlich wieder mitgesendet.
Konnten Sie Ihre Lizenz dem Referenten nicht vorlegen, so scannen Sie diese mit den personen- und lizenzbezogenen Daten wie auch die ausgefüllte und unterschriebene Datenschutzerklärung einfach ein und senden diese an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Haben Sie die Lizenz im neuen Format bereits vorliegen, müssen Sie diese künftig für die Lizenzverlängerung nicht mehr zur Fortbildung mitbringen. Wir verlängern Ihre Lizenz nach den in Punkt 3 genannten Bedingungen schnellstmöglich.
7. Werden Fortbildungsangebote anderer Ausbildungsträger anerkannt?
Nein, wir erkennen Fortbildungsangebote anderer Ausbildungsträger (z.B. fachfremde Landesfachverbände, WLSB/BSB, etc.) nicht zur Lizenzverlängerung an.