Das Land Baden-Württemberg hat die neue Corona-Verordnung verabschiedet. Diese orientiert sich weiterhin an den örtlichen Inzidenz-Stufen. Aus dem Blickwinkel unserer Radsportvereine sind die genannten Öffnungsschritte sehr erfreuliche Perspektiven. Ungeachtet dessen sind nach wie vor die „AHA-L-Regeln“ grundsätzlicher Bestandteil des Infektionsschutzes.
gez. WRSV