Württembergischer Radsportverband - Verbandstag 2022
Zum ordentlichen Verbandstag des Württembergischen Radsportverbandes e.V. laden wir unsere Mitgliedervereine am
Samstag, 09. April 2022 um 11.00 Uhr (Hallenöffnung ab 10.30 Uhr)
In die Turn- und Festhalle, Sulgauer Straße 7, 78713 Schramberg-Sulgen
ein.
Geplante Tagesordnung:
Pause mit angebotenem Mitagessen durch den gastgebenden Verein RV Edelweiß Sulgen,
Änderungen bleiben vorbehalten. Unseren Mitgliedsvereinen geht eine persönliche Einladung mit Stimmenanzahl zum Verbandstag per Post zu.
Die Veranstaltung findet unter den zum Zeitpunkt der Veranstaltung in Baden-Württemberg geltenden "Corona-Regeln" statt. Die entsprechenden Vorgaben werden vor Ort kontrolliert (ggf. "3G/2G/2G+ Regelung, Maskenpflicht). Bitte entsprechenden Nachweise und Personalausweis mitbringen.
Die Berichte zum Verbandstag sind im Internet unter www.wrsv.de abrufbar. Vereine, welche die Berichte in schriftlicher Form benötigen, können diese bei der Geschäftsstelle anfordern.
Wir wünschen eine gute Anreise nach Schramberg-Sulgen und freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme.
Mit sportlichen Grüßen
Gez. Klaus Maier, Präsident
(schm) Der Radsportbezirk Schwarzwald-Zollern und der Radsportbezirk Zollern-Eyach bieten mit den ausrichtenden Mitgliedsvereinen auch in diesem Jahr wieder für Mädchen und Buben von 5 bis 15 Jahren in sechs verschiedenen Klassen Startmöglichkeiten für Anfängerinnen und Anfänger im Radsport an. Bei der 4. Lehmann-Immobilien-Radsport-Schnupperserie 2022 können die Teilnehmerinnnen und Teilnehmer auf Mountainbikes, Kinder- und Rennräder bei geplanten zehn Etappen ihr radsportliches Talent testen - natürlich kostenfrei ohne Startgebühren. Für alle gibt es aber pro Etappe Urkunden und auch Sachpreise nach Beteiligung, am Ende der Serie werden Pokale und Preise übergeben.
Die Renndauer pro Etappe beträgt zwischen 15 und 25 Minuten. Fragen beantworten gerne per E-Mail der Vorsitzende des Radsportkreises Zollern-Eyach, Gunter Bohnenberger unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder auch Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, wo man sich auch ab sofort bereits anmelden kann. Anmeldungen sind aber auch bei den ausrichtenden Kreisvereinen und auch bis 20 Minuten vor jedem Etappenstart bei der Nummernausgabe. Die Rennen finden immer als Rahmenprogramm bei Straßenradrennen um den INTERSTUHL-Cup statt.
Hier die geplanten Termine:
Die jeweiligen Startzeiten und Örtlichkeiten sind der Presse zu entnehmen bzw. auch auf der Internetseite https://interstuhl-cup.de/ausschreibungen/ veröffentlicht.
BaWü Schülersichtung am 12.03. und 13.03. auf Samstag 09.04. verschoben.
--> Ausschreibung für den 09.04. folgt.
Mit der 12-teiligen Rennserie um die Interstuhl Cup Württemberg Liga steigern der WRSV und der Radsportbezirk Schwarzwald-Zollern weiterhin die Attraktivität für den lizenzierten Rennrad-Sport im Südwesten. Die Serie bietet den teilnehmenden Sportler*innen aller Altersklassen von den Schüler*innen bis zur Elite wohnortnahe hochwertige Radrennen, zusätzliche Anreize und Spannung über die ganze Saison. Für die Gesamtwertung sind attraktive Ehrengaben ausgelobt und die besten württembergischen Sportler*innen gewinnen überdies die Medaillen der Verbandsmeisterschaft.
Die GA und weitere Informationen unter www.interstuhl-cup.de
Die Termin- und Etappenübersicht 2022:
Änderung des Stufenmodells
Aufhebung der 3G-Zutrittsbeschränkungen in der Basisstufe
In der Basisstufe wurde die 3G-Zutrittsbeschränkung aufgehoben (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 und § 14 Abs. 1 Nr. 1 CoronaVO). Somit dürfen künftig Sportstätten und Veranstaltungen in der Basisstufe ohne Nachweis besucht werden. Diese Änderung wrude in § 5 Abs. 2 CoronaVO Sport übertragen. In der Warnstufe gilt weiterhin 3G, in der Alarmstufe 2G.
Veranstaltungen
Angepasst wurden die Personenobergrenzen bei Veranstaltungen (§ 10 Abs. 2 CoronaVO):
Geändert wurde ferner (§ 10 Abs. 3 CoronaVO), dass bei Veranstaltungen mit über 10.000 Besucherinnen und Besuchern das Hygienekonzept bei dem örtlichen Gesundheitsamt vorzulegen ist. Bisher war dies bereits bei Veranstaltungen über 5.000 Besucherinnen und Besuchern erforderlich. § 4 Abs. 2 CoronaVO Sport wurde entsprechend angepasst.
Mehrtägige Sportangebote für Kinder und Jugendliche
Mit Blick auf die kommenden Faschingsferien wurde in $ 5 Abs. 2b konkretisiert, dass als mehrtägige Sportangebote für Kinder und Jugendliche solche Angebote verstanden werden, die mit mindestens einer Übernachtung außerhalb des eigenen Haushalts verbunden sind. Angebote über mehrere Tage, bei denen stets zu Hause übernachtet wird, fallen nicht unter diese Regelung.
Die aktuelle Verordnung finden Sie auf der Internetseite des Kultusministeriums Baden-Württemberg. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung beantworten eine FAQ-Liste der Landesregierung.
Zwei Übersichten der CoronaVO und der CoronaVO Sport stellen die aktullen Regelungen übersichtlich dar.
© 2014-2025 Württembergischer Radsportverband e.V. | Mercedesstrasse 83 | 70372 Stuttgart | Telefon: 0711-95 46 97-0 | E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!