BaWü Schülersichtung am 12.03. und 13.03. auf Samstag 09.04. verschoben. 
--> Ausschreibung für den 09.04. folgt. 


Änderung des Stufenmodells 

  • Durch die Streichung der Alarmstufe II in § 1 Abs. 2 CoronaVO gibt es nun ein dreistufiges Stufenmodell mit Basis-, Warn- und Alarmstufe. Durch diese Streichung wurden Änderungen der CoronaVO Sport erforderlich an den Stellen, die Regelungen zur Alarmstufe II enthielten (§ 2 Abs. 7; § 5 Abs. 2a; § 5 Abs. 3; § 6 Abs. 2 CoronaVO Sport). 
  • In diesem Zuge wurden zudem die Grenzwerte für den Eintritt in die Warn- und die Alarmstufe angepasst (Warnstufe: ab Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz von 4 oder AIB von 250; Alarmstufe: ab Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz von 15 und AIB von 390). Dadurch werden ab 23. Februar 2022 die Regelungen der Warnstufe zur Anwendung kommen. 

Aufhebung der 3G-Zutrittsbeschränkungen in der Basisstufe 

In der Basisstufe wurde die 3G-Zutrittsbeschränkung aufgehoben (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 und § 14 Abs. 1 Nr. 1 CoronaVO). Somit dürfen künftig Sportstätten und Veranstaltungen in der Basisstufe ohne Nachweis besucht werden. Diese Änderung wrude in § 5 Abs. 2 CoronaVO Sport übertragen. In der Warnstufe gilt weiterhin 3G, in der Alarmstufe 2G.

Veranstaltungen 

Angepasst wurden die Personenobergrenzen bei Veranstaltungen (§ 10 Abs. 2 CoronaVO):

  • In der Warnstufe (3G) ist in geschlossenen Räumen künftig eine Auslastung von maximal 60% der zugelassenen Kapazität bei einer absoluten Personenobergrenze von 6.000 Besucherinnen und Besuchern möglich. Im Freien beträgt die maximale Auslastung 75% der zugelassenen Kapazität bei einer absoluten Personenobergrenze von 25.000 Besucherinnen und Besuchern.
  • Die Alarmstufe (2G) ist die künftige Notfallstufe, in der in geschlossenen Räumen eine Auslastung von 50% der zugelassenen Kapazität bei einer absoluten Personenobergrenze von 2.000 Besucherinnen und Besuchern sowie im Freien von von höchstens 50% der zugelassenen Kapazität bei einer absoluten Personenobergrenze von 5.000 Besucherinnen und Besuchern gestattet ist.
  • Veranstaltungen in der Basisstufe (ohne Nachweispflicht) dürfen ohne Personenobergrenzen durchgeführt werden.
    Zudem wurde die Regelung aufgehoben, wonach bei Veranstaltungen mit über 500 Besucherinnen und Besuchern maximal 10% der Plätze als Stehplätze ausgewiesen werden können und im Übrigen Sitzplätze zuzuweisen sind. 

Geändert wurde ferner (§ 10 Abs. 3 CoronaVO), dass bei Veranstaltungen mit über 10.000 Besucherinnen und Besuchern das Hygienekonzept bei dem örtlichen Gesundheitsamt vorzulegen ist. Bisher war dies bereits bei Veranstaltungen über 5.000 Besucherinnen und Besuchern erforderlich. § 4 Abs. 2 CoronaVO Sport wurde entsprechend angepasst. 

Mehrtägige Sportangebote für Kinder und Jugendliche 

Mit Blick auf die kommenden Faschingsferien wurde in $ 5 Abs. 2b konkretisiert, dass als mehrtägige Sportangebote für Kinder und Jugendliche solche Angebote verstanden werden, die mit mindestens einer Übernachtung außerhalb des eigenen Haushalts verbunden sind. Angebote über mehrere Tage, bei denen stets zu Hause übernachtet wird, fallen nicht unter diese Regelung. 

 

Die aktuelle Verordnung finden Sie auf der Internetseite des Kultusministeriums Baden-Württemberg. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung beantworten eine FAQ-Liste der Landesregierung

Zwei Übersichten der CoronaVO und der CoronaVO Sport stellen die aktullen Regelungen übersichtlich dar. 


Anmeldung bis Mittwoch 16.02.2022, 24.00 Uhr
über Link: https://www.badischer-radsportverband.de/rbw2202

Treffpunkt:
Samstag 19.02. Radbahn Öschelbronn mit entsprechendem Vorlauf min 15min. vor Trainingsbeginn.

Übernachtung/Verpflegung:
Keine

Kosten: 5€ Bahngebühr / 10€ für Leihräder --> sind bei Trainingsbegin zu entrichten.

Ablauf:

  • 11 - 14.30 Uhr, Schüler (Jahrgänge: 2010 - 2008) Bahnvorerfahrungen --> Im Zweifel nachfragen.
  • Training U13: bis 13 Uhr
  • Training U15: bis 14.30 Uhr

Mitzubringen:

  • Standardausrüstung: Helm, Schuhe, Radhandschuhe, Pedale
  • Schüler: Bahnrad mit 6.10m d.h. 48-17, +18 Ritzel. (51-18 +19 Ritzel), Werkzeug: Kettenpeitsche, 14/15ner Schlüssel.
  • U17-U19: Bahnrad mit 53-16 (50-15) + Wettkampfgang, Werkzeug
  • Jeder Braucht sein eigenes Werkzeug, um Kettenblatt und Ritzel zu tauschen und muss diese SELBSTSTÄNDIG wechseln können. (Ausgenommen Leihräder)
  • Laufschuhe!
  • Ausreichend warme Winter Radbekleidung, Wechselkleidung nach dem Training + Mütze
  • Schlafsack - Warme Decke
  • Warme Getränke (Tee)

Mit sportlichen Grüßen
Johannes Kauz

 


Ausschreibung für die Deutsche Schulsportmeisterschaft Mountainbike 
am 28. / 29.02.2022 in Berlin. 

Eine Mannschaft aus maximal 5 Schüler*innen muss die Wettbewerbe als Kombination aus einem Zeit- und einem Geschicklichkeitswettbewerb bestreiten. 

Die teilnehmenden Schulen müssen sich bis zum 15. August 2022 HIER melden!
Die namentliche Meldung muss bis zum 15. September 2022 erfolgen.

Weiter Infos sind hier zu finden:


Der Radsportbezirk Schwarzwald-Zollern ist bereits gut ins Sportjahr 2022 gestartet. Zwei Kreismeisterschafts- Wettbewerbe konnten bereits erfolgreich durchgeführt werden. Nun hat der Bezirksvorstand aktuell das Jahresprogramm für 2022 verabschiedet. 
Höhepunkte sind dabei die beiden Radball-Weltcups in Hardt und Schramberg-Sulgen, der MTB-Weltcup in Albstadt und die Deutschen Kriteriums-Meisterschaften auf dem Sulgen. 100-jähriges Jubiläum feiern die Vereine Herrenzimmern, Durchhausen und Sulgen. 

Jahresprogramm: 

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