In der Serie "VIELFALT IM SPORT" der Sportregion Stuttgart steht jede Woche eine andere Sportart im Mittelpunkt. In dieser Woche geht es kurz nach der Hallenrad-WM um den Hallenradsport.
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Fotos: Benjamin Lau
Bei der inzwischen 16. Auflage von VORBILDER des Jahres ist die WSJ daher abermals auf der Suche nach Ehrenamtlichen - ob jung, ob alt - die sich im Sportverein in herausragender Form für den Nachwuchs einsetzen. Menschen, die nicht nur sportliche Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, sondern darüber hinaus ganz selbstverständlich gesellschaftliche Werte, Normen und Umgangsformen vorleben und damit an die jungen Menschen herantragen. Die Gewinner des Wettbewerbs erhalten, im Rahmen der feierlichen Preisverleihung in den wunderschönen Räumlichkeiten der LBS Südwest in Stuttgart, die Trophäe VICTOR sowie Preise im Wert von je 1.000 Euro.
Der Bewerbungszeitraum für den Wettbewerb VORBILDER des Jahres startet am 01. November 2021 und endet diesmal erst am 16. Januar 2022. Genügend Zeit also, um die ein oder andere Bewerbung einzureichen.
Mit großer Wahrscheinlichkeit, arbeiten auch in Ihrem Verein selbstlos Menschen, die in großartiger, vorbildlicher und nachahmenswerter Weise …
Das Online-Bewerbungsformular finden hier.
Sollte Ihnen die Online-Bewerbung nicht möglich sein, können Sie den Bewerbungsbogen im PDF-Format herunterladen.
Das ausgefüllte PDF senden Sie bitte per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder per Post an die Württembergische Sportjugend e.V., Fritz-Walter-Weg 19, 70372 Stuttgart.
Weitere Informationen zur Teilnahme, die Regeln und Preise finden Sie hier.
Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport nahm Präzisierungen in der Übersicht über die aktuell geltenden Regelungen für den Sport vor.
Die Präzisierung (gelb markiert) beziehen sich auf die Durchführung von Wettkampfveranstaltungen und sonstigen Veranstaltungen im Sport (§ 10 CoronaVO und § 1 CoronaVO in Verbindung mit §§ 2, 3, 4 und 6 CoronaVO Sport).
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang eine Stellungnahme des Kultusministeriums auf die Frage danach, warum in der neuen Corona-VO Sport für Trainings, sowie Wettkämpfe außerhalb von Wettkampfserien und Ligabetrieb PCR-Tests benötigt werden und für Wettkampfserien und den Ligabetrieb wiederum Antigen-Schnelltests ausreichend sind:
"Diese Lockerung ist vorgesehen, um den Spielbetrieb aufrecht zu erhalten. Ohne eine ausreichende Anzahl an Spielerinnen und Spielern oder beispielsweise einem Schiedsrichter ist die Teilnahme am Spielbetrieb nicht möglich. Da ein PCR-Testnachweis eine hohe Hürde darstellt, reicht hier ein Antigen-Testnachweis. Ein Training hingegen kann auch mit weniger Spielerinnen und Spielern sinnvoll durchgeführt werden. Daher sind hier die Zugangsvoraussetzungen weiterhin streng."
In dieser Übersicht des Kultusministeriums werden die aktuellen Regelungen für den Sport, Stand 8. November 2021, zusammengefasst:
Weitere Informationen sind auf den Seiten des Kultusministeriums und des Landessportverbandes Baden-Württemberg zu finden.
Der Einsatz aller fleißigen Schaffer im Kinder- und Jugendbereich von Sportvereinen in ganz Baden-Württemberg wird endlich wieder belohnt: Nach einjähriger „Corona-Pause“ sucht die WSJ im Rahmen des Wettbewerbs VORBILDER 2021 bereits zum 16. Mal Ehrenamtliche – ob jung, ob alt – die sich im Sportverein in herausragender Form für den Nachwuchs engagieren. Vom 1. November 2021 bis zum 16. Januar 2022 können VORBILDER über ein Online-Bewerbungsformular vorgeschlagen werden. Unter allen Nominierten wählt eine Experten-Jury zehn Personen aus, die den Titel „VORBILD 2021“ tragen dürfen. Bei einer feierlichen Preisverleihung erhalten die zehn VORBILDER die Trophäe VICTOR sowie Preise im Wert von je 1000 Euro.
Weitere Informationen und das Bewerbungsformular finden Sie hier.
"Das Engagement muss weiter forciert werden." Mit diesen Worten überreichte Gundolf Greule vom Württembergischen Radsportverband (WRSV) unlängst der Rad- und Freizeitsportabteilung des SV Bondorf einen Scheck über 500 Euro. Hatte doch der Verband im Sommer eine sogenannte "Re-Start"-Aktion ins Leben gerufen, um die zehn besten Programme für die Wiederaufnahme des Sportbetriebs nach dem großen Corona-Lockdown von November 2020 bis Mai 2021 zu würdigen. "Wir haben bereits am 19.Mai wieder mit den Ausfahrten begonnen. Am Anfang war ja die Gruppengröße noch sehr beschränkt und wir haben immer genügend Abstand zwischen den Kleingruppen gelassen", so Ewald Weiß, zweiter Vorsitzender des SV Bondorf und selbst aktives Mitglied bei den Freizeitradlern. Gundolf Greule (auf dem Bild rechts neben Ewald Weiß) ist beim WRSV für das Projektmanagment verantwortlich und Ansprechpartner für rund 200 Radtreffs in Baden-Württemberg. Er zeichnete sich vor allem von "moderatem E-Bike-Fahren" bis zur Touren- und Rennradausfahrten bietet der SVB jedem Radsportler etwas an. Oftmals wird in Gruppen aufgeteilt, so Weiß: "Wobei Tempo und Fahrtechnik auf das Niveau der Teilnehmer abgestimmt sind." Tanja Mayer betonte, dass die Abteilung auch gerne noch ein jüngeres Klientel ansprechen würde. Es gebe auch eine schnelle Pedelec-Gruppe, betonte sie. Gundolf Greule hob hervor, dass nach dem Mountainbike-Boom Mitte der 80er Jahre nunmehr die Einführung des E-Bike eine "neue Revolution" im Rad- und Freizeitsport ausgelöst hat.
Am 05. November 2021 tritt die überarbeitete, am 04. November notverkündete Corona-Verordnung Sport in Kraft. Die Anpassungen umfassen inhaltlich zwei zentrale Anliegen, die für den Trainings- und Übungsbetrieb sowie die Durchführung von Sportveranstaltungen von Bedeutung sind.
Regelungen für Beschäftigte (z.B. Trainer:innen, Hausmeiter:innen)
Für vom Verein beschäftigte, nicht-immunisierte Personen (z.B. Trainer:innen, Hausmeiter.innen) ist - unabhängig davon, ob sie hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig bzw. selbstständig sind - nunmehr in der Warn- und auch in der Alarmstufe ein tagesaktueller Antigen-Testnachweis ausreichend. Die genannten Personen können die Tests bei einer für die Testung zugelassenen Stelle durchführen lassen oder in der Einrichtung selbst, wobei eine weitere volljährige Person die Testung überwachen und deren ordnungsgemäße Durchführung sowie das Testergebnis bestätigen muss. Eine häusliche Eigentestung ist nicht ausreichend.
Regelungen für den Ligabetrieb und Wettkampfserien
Eine weitere Änderung betrifft den Ligabetrieb und die Wettkampfserien. Für teilnehmende Sportler:innen sowie für die sonstigen daran Mitwirkenden - nicht aber für Zuschauer:innen - wurde die bislang hierfür vorgesehene Zugangsregelung gelockert. Statt des für den Zutritt nicht-immunisierter Personen in geschlossenen Räume bisher notwendigen PCR-Tests ist nunmehr ein Antigen-Testnachweis ausreichend.
"Diese Lockerung ist vorgesehen, um den Spielbetrieb aufrecht zu erhalten. Ohne eine ausreichende Anzahl an Spielerinnen und Spielern oder beispielsweise einem Schiedsrichter ist die Teilnahme am Spielbetrieb nicht möglich. Da ein PCR-Testnachweis eine hohe Hürde darstellt, reicht hier ein Antigen-Testnachweis. Ein Training hingegen kann auch mit weniger Spielerinnen und Spielern sinnvoll durchgeführt werden. Daher sind hier die Zugangsvoraussetzungen weiterhin streng.“
In dieser Übersicht des Kultusministeriums werden die aktuellen Regelungen für den Sport zusammengefasst:
Weitere Informationen sind auf den Seiten des Kultusministerium und des Landessportverbandes Baden-Würrtemberg zu finden.
Die Tagung der rennsporttreibenden Vereine im WRSV am Samstag, den 06.11.2021 wird unter den Regeln der "Corona-Warnstufe" durchgeführt: Zugang nur mit Impfung/Genesung oder PCR-Test sowie Maskenpflicht während der Tagung.
Die TO und die Berichte der Fachwarte sind unter WRSV/Olympischer Radsport/Straße-Bahn/Rennsportkommission eingestellt.
Die Corona-Warnstufe wird u. a. ausgerufen, wenn die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 250 erreicht oder überschreitet.
Dieser Fall ist nun seit 02.11.2021 in Baden-Württemberg eingetreten und das Land hat die Warnstufe ausgerufen.
Für die Durchführung des Sportbetriebes hat dies ab 03. November 2021 folgende Auswirkungen:
Sport in geschlossenen Räumen (Sporthalle, Gymnastikräume, etc.):
Sport im Freien (Freiluftsportanlagen, Sportplätze, etc.):
Die oben genannten Regeln gelten dann auch bei (Sport-) Veranstaltungen mit Zuschauern (3G und PCR-Pflicht in geschlossenen Räumen, 3G im Freien).
Der Veranstalter ist zur Überprüfung der Corona-Tests und Nachweise verpflichtet.
Ausnahmen von der PCR-Pflicht und 2G-Beschränkungen:
>> Kinder bis einschließlich 5 Jahren
>> Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
>> Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule)
>> Personen bis einschließlich 17 Jahren, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich)
>> Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)
>> Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
>> Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppe erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
Ulrich Bock, Vizepräsident des Württembergischen Radsportverbands, gratulierte zum Re-Start-Programm "Wir bewegen Menschen auf dem Fahrrad" und überreichte im Rahmen der Mitgliederversammlung des SC Sigmaringendorf/Laucherthal an den Übungsleiter und Initiator Thomas Brecht und den Vorstand einen Scheck in Höhe von 500 Euro.
Quelle: Schwäbische Zeitung
Einberufung des 69. ordentlichen Bezirkstages des Radsportbezirkes Schwarzwald-Zollern e.V. im WRSV e.V.
Termin: Samstag, 27.November 2021
Beginn: 15.30 Uhr
Ort: Landessportschule Albstadt, Vogelsangstr. 21, 72461 Albstadt
Ausrichter: Radsportbezirk Schwarzwald-Zollern e.V.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Feststellung der stimmberechtigten Delegierten, Totenehrung
2. Berichte
Jahresbericht 2020 des Bezirkvorstandes
Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer
Jahresbericht der einzelnen Fachwarte
Diskussion über die Jahresberichte 2020
3. Entlastungen
Bestellung eines Wahlleiters und dessen Wahlhelfer
4. Neuwahlen (rollierendes Wahlsystem)
Zu wählen auf die nächsten zwei Jahre (2021-2022) sind:
Kassier/ Schatzmeister
Jugendleiter
Frauenreferentin
Fachwart für Rennsport
Fachwart für Radball
5. Beschlussfassung über eingegangene Anträge und Satzungsänderungen
6. Abschlussgespräch und Schlusswort
Anträge sind schriftlich bis spätestens zwei Wochen vor dem Bezirkstag an den Bezirksvorsitzenden Ulrich Bock, Wolfsgrubenstr. 22, 72461 Albstadt zu richten.
Einberufung des 70. ordentlichen Bezirkstages des Radsportbezirkes Schwarzwald-Zollern e.V. im WRSV e.V.
Termin: Samstag, 27.November 2021
Beginn: 15.30 Uhr
Ort: Landessportschule Albstadt, Vogelsangstr. 21, 72461 Albstadt
Ausrichter: Radsportbezirk Schwarzwald-Zollern e.V.
Tagesordnung
1. Eröffnung und Feststellung der stimmberechtigten Delegierten, Totenehrung
2. Berichte
Jahresbericht 2021 des Bezirksvorstandes
Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer
Jahresberichte der einzelnen Fachwarte
Diskussion über die Jahresberichte 2021
3. Entlastungen
Bestellung eines Wahlleiters und dessen Wahlhelfer
4. Neuwahlen (rollierendes Wahlsystem)
Zu wählen auf die nächsten zwei Jahre sind:
1. Vorsitzender
Protokollführer
Fachwart für Kunstradfahren
Kampfrichter-Obmann Rennsport
Fachwart für Breitensport
Fachwart für MTB
2 Kassenprüfer (jedes Jahr Neuwahl)
Bestätigung Sportsprecher/in
5. Beschlussfassung über eingegangene Anträge und Satzungsänderungen
6. Terminkoordination / Sportprogramm 2022
Meisterschaften 2022 auf Kreis- und Bezirksebene / Bezirksfest
7. Beschlussfassung über Termin und Ort des Bezirkstages 2022 (Option RV Weiler)
8. Abschlussgespräch mit Schlusswort
Anträge sind schriftlich bis spätestens zwei Wochen vor dem Bezirkstag an den Bezirksvorsitzenden Ulrich Bock, Wolfsgrubenstr. 22, 72461 Albstadt zu richten.
Hinweis: die Teilnahme am „Doppel-Bezirkstag“ ist nur für Immunisierte Personen nach Vorlage des Fragebogens und Nachweises möglich (2*G Regel).
Bitte beachten Sie weiterhin: Am Versammlungsort besteht Maskenpflicht in allen geschlossenen Räumen
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