BaWü Schülersichtung am 12.03. und 13.03. auf Samstag 09.04. verschoben. 
--> Ausschreibung für den 09.04. folgt. 


Änderung des Stufenmodells 

  • Durch die Streichung der Alarmstufe II in § 1 Abs. 2 CoronaVO gibt es nun ein dreistufiges Stufenmodell mit Basis-, Warn- und Alarmstufe. Durch diese Streichung wurden Änderungen der CoronaVO Sport erforderlich an den Stellen, die Regelungen zur Alarmstufe II enthielten (§ 2 Abs. 7; § 5 Abs. 2a; § 5 Abs. 3; § 6 Abs. 2 CoronaVO Sport). 
  • In diesem Zuge wurden zudem die Grenzwerte für den Eintritt in die Warn- und die Alarmstufe angepasst (Warnstufe: ab Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz von 4 oder AIB von 250; Alarmstufe: ab Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz von 15 und AIB von 390). Dadurch werden ab 23. Februar 2022 die Regelungen der Warnstufe zur Anwendung kommen. 

Aufhebung der 3G-Zutrittsbeschränkungen in der Basisstufe 

In der Basisstufe wurde die 3G-Zutrittsbeschränkung aufgehoben (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 und § 14 Abs. 1 Nr. 1 CoronaVO). Somit dürfen künftig Sportstätten und Veranstaltungen in der Basisstufe ohne Nachweis besucht werden. Diese Änderung wrude in § 5 Abs. 2 CoronaVO Sport übertragen. In der Warnstufe gilt weiterhin 3G, in der Alarmstufe 2G.

Veranstaltungen 

Angepasst wurden die Personenobergrenzen bei Veranstaltungen (§ 10 Abs. 2 CoronaVO):

  • In der Warnstufe (3G) ist in geschlossenen Räumen künftig eine Auslastung von maximal 60% der zugelassenen Kapazität bei einer absoluten Personenobergrenze von 6.000 Besucherinnen und Besuchern möglich. Im Freien beträgt die maximale Auslastung 75% der zugelassenen Kapazität bei einer absoluten Personenobergrenze von 25.000 Besucherinnen und Besuchern.
  • Die Alarmstufe (2G) ist die künftige Notfallstufe, in der in geschlossenen Räumen eine Auslastung von 50% der zugelassenen Kapazität bei einer absoluten Personenobergrenze von 2.000 Besucherinnen und Besuchern sowie im Freien von von höchstens 50% der zugelassenen Kapazität bei einer absoluten Personenobergrenze von 5.000 Besucherinnen und Besuchern gestattet ist.
  • Veranstaltungen in der Basisstufe (ohne Nachweispflicht) dürfen ohne Personenobergrenzen durchgeführt werden.
    Zudem wurde die Regelung aufgehoben, wonach bei Veranstaltungen mit über 500 Besucherinnen und Besuchern maximal 10% der Plätze als Stehplätze ausgewiesen werden können und im Übrigen Sitzplätze zuzuweisen sind. 

Geändert wurde ferner (§ 10 Abs. 3 CoronaVO), dass bei Veranstaltungen mit über 10.000 Besucherinnen und Besuchern das Hygienekonzept bei dem örtlichen Gesundheitsamt vorzulegen ist. Bisher war dies bereits bei Veranstaltungen über 5.000 Besucherinnen und Besuchern erforderlich. § 4 Abs. 2 CoronaVO Sport wurde entsprechend angepasst. 

Mehrtägige Sportangebote für Kinder und Jugendliche 

Mit Blick auf die kommenden Faschingsferien wurde in $ 5 Abs. 2b konkretisiert, dass als mehrtägige Sportangebote für Kinder und Jugendliche solche Angebote verstanden werden, die mit mindestens einer Übernachtung außerhalb des eigenen Haushalts verbunden sind. Angebote über mehrere Tage, bei denen stets zu Hause übernachtet wird, fallen nicht unter diese Regelung. 

 

Die aktuelle Verordnung finden Sie auf der Internetseite des Kultusministeriums Baden-Württemberg. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung beantworten eine FAQ-Liste der Landesregierung

Zwei Übersichten der CoronaVO und der CoronaVO Sport stellen die aktullen Regelungen übersichtlich dar. 


Ausschreibung für die Deutsche Schulsportmeisterschaft Mountainbike 
am 28. / 29.02.2022 in Berlin. 

Eine Mannschaft aus maximal 5 Schüler*innen muss die Wettbewerbe als Kombination aus einem Zeit- und einem Geschicklichkeitswettbewerb bestreiten. 

Die teilnehmenden Schulen müssen sich bis zum 15. August 2022 HIER melden!
Die namentliche Meldung muss bis zum 15. September 2022 erfolgen.

Weiter Infos sind hier zu finden:


Anmeldung bis Mittwoch 16.02.2022, 24.00 Uhr
über Link: https://www.badischer-radsportverband.de/rbw2202

Treffpunkt:
Samstag 19.02. Radbahn Öschelbronn mit entsprechendem Vorlauf min 15min. vor Trainingsbeginn.

Übernachtung/Verpflegung:
Keine

Kosten: 5€ Bahngebühr / 10€ für Leihräder --> sind bei Trainingsbegin zu entrichten.

Ablauf:

  • 11 - 14.30 Uhr, Schüler (Jahrgänge: 2010 - 2008) Bahnvorerfahrungen --> Im Zweifel nachfragen.
  • Training U13: bis 13 Uhr
  • Training U15: bis 14.30 Uhr

Mitzubringen:

  • Standardausrüstung: Helm, Schuhe, Radhandschuhe, Pedale
  • Schüler: Bahnrad mit 6.10m d.h. 48-17, +18 Ritzel. (51-18 +19 Ritzel), Werkzeug: Kettenpeitsche, 14/15ner Schlüssel.
  • U17-U19: Bahnrad mit 53-16 (50-15) + Wettkampfgang, Werkzeug
  • Jeder Braucht sein eigenes Werkzeug, um Kettenblatt und Ritzel zu tauschen und muss diese SELBSTSTÄNDIG wechseln können. (Ausgenommen Leihräder)
  • Laufschuhe!
  • Ausreichend warme Winter Radbekleidung, Wechselkleidung nach dem Training + Mütze
  • Schlafsack - Warme Decke
  • Warme Getränke (Tee)

Mit sportlichen Grüßen
Johannes Kauz

 


Der Radsportbezirk Schwarzwald-Zollern ist bereits gut ins Sportjahr 2022 gestartet. Zwei Kreismeisterschafts- Wettbewerbe konnten bereits erfolgreich durchgeführt werden. Nun hat der Bezirksvorstand aktuell das Jahresprogramm für 2022 verabschiedet. 
Höhepunkte sind dabei die beiden Radball-Weltcups in Hardt und Schramberg-Sulgen, der MTB-Weltcup in Albstadt und die Deutschen Kriteriums-Meisterschaften auf dem Sulgen. 100-jähriges Jubiläum feiern die Vereine Herrenzimmern, Durchhausen und Sulgen. 

Jahresprogramm: 


Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat die Corona-Verordnung erneut angepasst. Von Mittwoch, 9. Februar 2022, gilt für den Sport die notverkündete Verordnung CoronaVO Sport. Diese sieht Lockerungen bei den Regelungen bei Veranstaltungen vor.

Folgende Änderungen sind für den Sport von Bedeutung:

  • In der Alarmstufe I wurden die Personenobergrenzen für Veranstaltungen (§ 10 Absatz 2 Nummer 2 CoronaVO) angepasst. Dabei ist weiterhin eine Auslastung von maximal 50 % der zugelassenen Kapazität möglich.

Künftig sind die Obergrenzen

  • in geschlossenen Räumen bei 2G-Veranstaltungen 2.000 Besucherinnen und Besucher, bei 2G plus-Veranstaltungen 4.000 Besucherinnen und Besucher,
  • im Freien bei 2G-Veranstaltungen 5.000 Besucherinnen und Besucher, bei 2G plus-Veranstaltungen 10.000 Besucherinnen und Besucher.

Weiterhin gilt, dass bei Veranstaltungen mit mehr als 500 Besucherinnen und Besuchern maximal 10 % der Plätze als Stehplätze ausgewiesen werden können und im Übrigen Sitzplätze zuzuweisen sind:

  • Bei Veranstaltungen (§ 10 Absatz 5 CoronaVO) und Sportstätten (§ 14 Absatz 5 CoronaVO) wurde die Vorschrift zur Datenverarbeitung aufgehoben. Künftig müssen somit bei Sportveranstaltungen und der Teilnahme am Trainings- und Übungsbetrieb personenbezogene Daten nicht mehr umfassend erfasst und verarbeitet werden. Die CoronaVO Sport, die die Vorschrift zur Datenverarbeitung in § 2 Absätze 1 und 8 aufgegriffen hatte, wurde entsprechend angepasst. Darüber hinaus sind durch die Streichung des bisherigen § 6 Absatz 2 CoronaVO Sport die Personalisierung von Tickets oder andere Maßnahmen zur Nachverfolgung von Infektionsketten künftig nicht mehr erforderlich.

Die aktuelle Verordnung finden Sie auf der Internetseite des Kultusministeriums Baden-Württemberg unter diesem Link.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung können unter diesem Link aufgerufen werden.


Der Württembergische Radsportverband trauert um

Wolfgang Beger

Wir nehmen Abschied von einem unserer erfolgreichsten Radrennsport-Vereinstrainer und unserem langjährigem Honorar-Jugend- und Junioren-Verbandstrainer. Als Vereinstrainer der RSG Heilbronn führt er seine Sportler und seine Vereinsteams zu zahlreichen Deutschen Meisterschaften. Nach seiner anschließenden Berufung zum Verbandstrainer bildete er über Jahrzehnte hinweg unseren Landesnachwuchs aus, betreute die jungen Sportler auf dem Weg zu großen Medaillen-Erfolgen auf nationaler Ebene, förderte deren Aufnahmen in die Nationalmannschaft und begleitete erneut die besonders Talentierten bis zum internationalen Leistungsniveau. Seine größte Leidenschaft als Trainer galt stets dem Bahnradsport und dem Teamgedanken.

Wolfgang Beger verstarb im Alter von 86 Jahren. Mit unserem ehrenden Gedenken gilt unser Mitgefühl seinen Angehörigen.

Die Kondolenz-Anschrift lautet:
Mathias Beger, Cordovastr. 38, 74206 Bad Wimpfen

Württembergischer Radsportverband e.V.
Präsidium


Die Radsport Baden-Württemberg gGmbH (RBW) als leistungssportlicher Zusammenschluss der beiden Radsportverbände Badischer Radsport e.V. und Württembergischer Radsportverband e.V. sucht zum 01.09.2022 eine/n

Trainer/in Disziplin Straße/Bahn U17-U19 (m/w/d)

Die Stelle ist Vollzeit (40 Std.) und unbefristet, mit dem Ziel der langfristigen Zusammenarbeit. Der aktuelle Stelleninhaber scheidet altersbedingt aus, eine Übergabe und Einarbeitungszeit wird gewährleistet.

Ihre Tätigkeiten sind:

  • die Betreuung von Sportler/innen im Nachwuchsbereich an der Schnittstelle LK / NK2 und Bundeskader in den Alterklassen U17 und U19
  • mittel und langfristige Trainingsplanung der Sportler/innen
  • enge Zusammenarbeit mit Landestrainer Kollegen und Kolleginnen in Baden-Württemberg
  • selbstständiges Vorbereiten, Durchführen und Nachbereiten von Trainings- und Wettkampfmaßnahmen mit den Kadersportlern
  • Erhalt und Entwicklung des Nachwuchssystems beider Radsportverbände im Land in Abstimmung mit dem Trainerteam
  • am Dienstort Württemberg, bevorzugt Großraum Stuttgart

Sie passen in unser Team, weil Sie:

  • eine hohe Motivation für die Nachwuchsarbeit im Bereich Radsport besitzen
  • über ein hohes Maß an Sozialkompetenzen verfügen
  • pber ein Studium im Bereich Sport oder ähnliche Qualifikationen verfügen (mindestens eine Trainer Lizenz B des Bund Deutscher Radfahrer mit zukünftiger Ausrichtung eine DOSB A-Lizenz im Radsport zu erwerben)
  • Erfahrung in den Disziplinen Straße und Bahn aufweisen
  • Erfahrungen in der Trainertätigkeit und im Umgang mit Jugendlichen haben
  • die Bereitschaft zu Arbeiten am Wochenenden und Feiertagen mitbringen
  • eine gültige Fahrerlaubnis PKW Klasse B besitzen
  • sicher und souverän auftreten, loyal, team- und durchsetzungsfähig sind
  • über ein gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen verfügen
  • in der Lage sind, Möglichkeiten zur Optimierung anzusprechen und Lösungsvorschläge zu unterbreiten

Wir bieten Ihnen:

  • eine Interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Radsport
  • eine leistungsgerechte Vergütung in Anlehnung an das Berufsbild für Leistungssportpersonal des Landessportverbandes Baden-Württemberg
    (https://www.lsvbw.de/wp-content/uploads/2019/11/LSVBW_Leistungssportpersonal.pdf)
  • ein attraktives Arbeitsumfeld
  • Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Trainerteam und flachen Hierarchien
  • Möglichkeiten zur regelmäßigen Fortbildung, beruflichen Qualifizierung und Weiterbildung

Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung. Diese richten Sie bitte per E-Mail (eine PDF-Datei nis max. 5 MB) bis 06.03.2022 an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Radsport Baden-Württemberg gGmbH
Herrn Florian Geyer
Mercedesstraße 83
70372 Stuttgart

Mail. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Sehr groß war die Resonanz bei der online Veranstalter- und Termintagung der beiden Radsportverbände. BRV-Vize und RBW-Kommissionsvorsitzender Michael Holzwarth konnte über 70 Vereinsvertreter*innen begrüßen und bedankte sich bei den Fachwarten für gute Vorbereitung der Terminkoordination. Was viele vermuteten, stellte sich dann bei der Besprechung der über 100 Renntermine auf Straße, Bahn, im Cross und beim MTB heraus: Die beiden Verbände Baden und Württemberg haben gemeinsam ein so umfangreiches Wettkampfprogramm für die Aktiven wie sonst kein Bundesland im BDR.

Highlights 2022 bei den Wettbewerben sind der MTB-Weltcup in Albstadt, die Deutsche Kriteriums-Meisterschaft in Schramberg-Sulgen, sowie mehrere Bundesliga-Wettbewerbe in allen Disziplinen. Die Organisatoren der Deutschland Tour bringen mit den Etappen von Freiburg - Schauinsland und von Schiltach - Stuttgart den Welltklasse-Profi-Sport nach Baden-Württemberg.

Ulrich Bock

Jahreskalender Ba-Wü 2022:

 


Änderungen zum 29. Januar 2022

  • Anpassungen der Kapazitätsbeschränkung und Obergrenzen bei Veranstaltungen in der Alarmstufe I, Auslastung von bis zu 50 Prozent der zugelassenen Kapazität. 
  • Obergrenze von bis zu 1.500 Besucherinnen und Besuchern bei 2G-Veranstaltungen und bis zu 3.000 Besucherinnen und Besuchern bei 2G plus-Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und von bis zu 3.000 Besucherinnen und Besuchern bei 2G-Veranstaltungen und bis zu 6.000 Besucherinnen und Besuchern bei 2G plus-Veranstaltungen im Freien. 
  • Bei Veranstaltungen über 500 Personen sind Sitzplätze zuzuweisen. 
  • Im Hygienekonzept muss dargestellt werden, wie die Maskenpflicht und die Zutrittskontrollen umgesetzt werden. 
  • Verlängerung der Regelung, dass Schülerausweise als Testnachweise gelten, wurde erneut verlängert. Die Schülerausweisregelung gilt nicht in Wochen, in denen keine regelmäßige Testung an den Schulen stattfindet. Nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler müssen für den Zutritt zu Sportstätten in geschlossenen Räumen in den Ferien grundsätzlich einen Antigen-Testnachweis erbringen (Ausnahme: in der Basisstufe im Freien). 
  • Für Reha-Sport und Sport zu dienstlichen Zwecken gilt in allen Stufen 3G mit Ausnahme der Sportausübung im Freien in der Basisstufe. 
  • Nicht immunisierte Personen müssen bei Betreten von Sportstätten in geschlossenen Räumen in der Warnstufe sowohl beim Trainings- und Übungsbetrieb als auch bei Veranstaltungen lediglich einen Antigen-Testnachweis erbringen. 

Eine Übersicht des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport stellt die aktuellen Regelungen zusammen:

 

Weiter Informationen finden Sie hier

 

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