"Das Engagement muss weiter forciert werden." Mit diesen Worten überreichte Gundolf Greule vom Württembergischen Radsportverband (WRSV) unlängst der Rad- und Freizeitsportabteilung des SV Bondorf einen Scheck über 500 Euro. Hatte doch der Verband im Sommer eine sogenannte "Re-Start"-Aktion ins Leben gerufen, um die zehn besten Programme für die Wiederaufnahme des Sportbetriebs nach dem großen Corona-Lockdown von November 2020 bis Mai 2021 zu würdigen. "Wir haben bereits am 19.Mai wieder mit den Ausfahrten begonnen. Am Anfang war ja die Gruppengröße noch sehr beschränkt und wir haben immer genügend Abstand zwischen den Kleingruppen gelassen", so Ewald Weiß, zweiter Vorsitzender des SV Bondorf und selbst aktives Mitglied bei den Freizeitradlern. Gundolf Greule (auf dem Bild rechts neben Ewald Weiß) ist beim WRSV für das Projektmanagment verantwortlich und Ansprechpartner für rund 200 Radtreffs in Baden-Württemberg. Er zeichnete sich vor allem von "moderatem E-Bike-Fahren" bis zur Touren- und Rennradausfahrten bietet der SVB jedem Radsportler etwas an. Oftmals wird in Gruppen aufgeteilt, so Weiß: "Wobei Tempo und Fahrtechnik auf das Niveau der Teilnehmer abgestimmt sind." Tanja Mayer betonte, dass die Abteilung auch gerne noch ein jüngeres Klientel ansprechen würde. Es gebe auch eine schnelle Pedelec-Gruppe, betonte sie. Gundolf Greule hob hervor, dass nach dem Mountainbike-Boom Mitte der 80er Jahre nunmehr die Einführung des E-Bike eine "neue Revolution" im Rad- und  Freizeitsport ausgelöst hat.

 

Am 05. November 2021 tritt die überarbeitete, am 04. November notverkündete Corona-Verordnung Sport in Kraft. Die Anpassungen umfassen inhaltlich zwei zentrale Anliegen, die für den Trainings- und Übungsbetrieb sowie die Durchführung von Sportveranstaltungen von Bedeutung sind.

Regelungen für Beschäftigte (z.B. Trainer:innen, Hausmeiter:innen)
Für vom Verein beschäftigte, nicht-immunisierte Personen (z.B. Trainer:innen, Hausmeiter.innen) ist - unabhängig davon, ob sie hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig bzw. selbstständig sind - nunmehr in der Warn- und auch in der Alarmstufe ein tagesaktueller Antigen-Testnachweis ausreichend. Die genannten Personen können die Tests bei einer für die Testung zugelassenen Stelle durchführen lassen oder in der Einrichtung selbst, wobei eine weitere volljährige Person die Testung überwachen und deren ordnungsgemäße Durchführung sowie das Testergebnis bestätigen muss. Eine häusliche Eigentestung ist nicht ausreichend. 

Regelungen für den Ligabetrieb und Wettkampfserien 
Eine weitere Änderung betrifft den Ligabetrieb und die Wettkampfserien. Für teilnehmende Sportler:innen sowie für die sonstigen daran Mitwirkenden - nicht aber für Zuschauer:innen - wurde die bislang hierfür vorgesehene Zugangsregelung gelockert. Statt des für den Zutritt nicht-immunisierter Personen in geschlossenen Räume bisher notwendigen PCR-Tests ist nunmehr ein Antigen-Testnachweis ausreichend. 

"Diese Lockerung ist vorgesehen, um den Spielbetrieb aufrecht zu erhalten. Ohne eine ausreichende Anzahl an Spielerinnen und Spielern oder beispielsweise einem Schiedsrichter ist die Teilnahme am Spielbetrieb nicht möglich. Da ein PCR-Testnachweis eine hohe Hürde darstellt, reicht hier ein Antigen-Testnachweis. Ein Training hingegen kann auch mit weniger Spielerinnen und Spielern sinnvoll durchgeführt werden. Daher sind hier die Zugangsvoraussetzungen weiterhin streng.“

 

In dieser Übersicht des Kultusministeriums werden die aktuellen Regelungen für den Sport zusammengefasst:


Weitere Informationen sind auf den Seiten des Kultusministerium und des Landessportverbandes Baden-Würrtemberg zu finden.

 

 

Die Corona-Warnstufe wird u. a. ausgerufen, wenn die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 250 erreicht oder überschreitet.

Dieser Fall ist nun seit 02.11.2021 in Baden-Württemberg eingetreten und das Land hat die Warnstufe ausgerufen.

Für die Durchführung des Sportbetriebes hat dies ab 03. November 2021 folgende Auswirkungen:

Sport in geschlossenen Räumen (Sporthalle, Gymnastikräume, etc.):

  • 3G-Nachweis erforderlich, für nicht geimpfte und nicht genesene gilt die PCR-Test-Pflicht (Antigen-Schnelltest nicht gültig!). Der PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.

Sport im Freien (Freiluftsportanlagen, Sportplätze, etc.):

  • 3G-Nachweis erforderlich, Antigen-Schnelltest gültig

Die oben genannten Regeln gelten dann auch bei (Sport-) Veranstaltungen mit Zuschauern (3G und PCR-Pflicht in geschlossenen Räumen, 3G im Freien).

Der Veranstalter ist zur Überprüfung der Corona-Tests und Nachweise verpflichtet.

Ausnahmen von der PCR-Pflicht und 2G-Beschränkungen:

>> Kinder bis einschließlich 5 Jahren

>> Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind

>> Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule)

>> Personen bis einschließlich 17 Jahren, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich)

>> Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)

>> Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)

>> Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppe erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)

 

 

Die Tagung der rennsporttreibenden Vereine im WRSV am Samstag, den 06.11.2021 wird unter den Regeln der "Corona-Warnstufe" durchgeführt: Zugang nur mit Impfung/Genesung oder PCR-Test sowie Maskenpflicht während der Tagung.

Die TO und die Berichte der Fachwarte sind unter WRSV/Olympischer Radsport/Straße-Bahn/Rennsportkommission eingestellt.

 

Ulrich Bock, Vizepräsident des Württembergischen Radsportverbands, gratulierte zum Re-Start-Programm "Wir bewegen Menschen auf dem Fahrrad" und überreichte im Rahmen der Mitgliederversammlung des SC Sigmaringendorf/Laucherthal an den Übungsleiter und Initiator Thomas Brecht und den Vorstand einen Scheck in Höhe von 500 Euro.

Quelle: Schwäbische Zeitung

 

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