Die Radsportabteilung des TSV Holzmaden ist für ihre Jubiläumsradtour, die sie im Sommer in drei Leistungsgruppen angeboten hatte, und für ihre regelmäßigen Radtouren vom Württembergischen Radsportverband (WRSV) mit einem Förderpreis geehrt worden. WRSV-Vizepräsident Breitensport Karl-Heinz Nagl überreichte TSVH-Abteilungsleiterin Susanne Schmid einen Scheck in Höhe von 500 Euro. Der WRSV hatte seine Vereine nach den pandemiebedningten Sporteinschränkungen im Sommer aufgerufen, sich mit Ehrenamtsaktionen zu bewerben.

Quelle: Teckbote


Der RSV Geislingen feierte in einem schönen und angemessenen Rahmen sein 100-jähriges Jubiläum. Zu den Laudatoren zählt neben Landrat Pauli und Bürgermeister Schmid auch der Württembergische Radsportverband. Der Verband ist dem Verein besonders dafür dankbar, zu den aktivsten und verlässlichsten Radrennsport-Ausrichtern in Württemberg zu zählen: Beim Jubiläum durfte mit Stolz zurückgeblickt werden auf Momente wie das Olympiaqualifikationsrennen für München, die ehemalige Zollern-Eyach-Rundfahrt, zahlreiche Etappen im LBS-Cup und Interstuhl-Cup, sowie auf die mehrfachen erfolgreichen Ausrichtungen von Baden-Württembergischen Straßenmeisterschaften. Damit dies auch in Zukunft gut gelingt, weiß Vorstand Oswald Joos einen starken Verein und sehr engagierte Mitglieder um sich. WRSV-Vizepräsident Ulrich Bock bedankt sich mit den Verbands-Verdienstnadeln bei Anton Fußnegger, Peter Schalow und Achim Amann. Vorstand Oswald Joos freute sich besonders über die Verbandsehrennadel in Silber. 

Zum Bild vlnr.: Anton Fußnegger, Achim Amann, Peter Schalow, Ulrich Bock und Oswald Joos 


Die WLSB-Sportstiftung schreibt dieses Jahr zum achten Mal mit ihren Partnern Förderpreise aus.

Es werden außergewöhnliche und wegweisende Projekte baden-württembergischer Sportvereine gesucht.
Die diesjährigen Themen sind auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet, die die Auswirkungen der Pandemie ganz besonders zu spüren bekommen.

In folgenden vier Kategorien werden Projekte von Sportvereinen gesucht:

  • "Sozialen Kompetenzen":
    Stärkung von Kindern und Jugendlichen in ihrer körperlichen und seelischen Entwicklung, insbesondere bei sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen
    Stifter: Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen
  • "Präventionskonzepte":
    Drei Bereiche (Vereine wählen bitte einen aus):
    - Schwimmen lernen für ein sicheres Wassererlebnis
    - Gesundheitsförderung: Zivilisationskrankheiten duch Bewegungsmangel eindämmen
    Kindeswohlförderung: häuslicher Gewalt begegnen
    Stifter: ARAG Allgemeine Versicherungs-AG
  • "Ehrenamtliches Engagement"
    Jugen Menschen für das Ehrenamt im Sportverein gewinnen und qualifizieren
    Stifter: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
  • "Kooperationsmodelle":
    Kinder und Jugendliche für den Vereinssport gewinnen - Kooperationsmodelle mit Schulen, Kindergärten oder anderen Organisationen
    Stifter: Stiftung des Württembergischen Landessportbundes

In jeder der vier Kategorien sind ein Förderpreis in Höhe von 4.000 Euro und zwei Anerkennungspreise in Höhe von jeweils 1.500 Euro ausgelobt.
Insgesamt werden Preisgelder in Höhe von 28.000 Euro vergeben.

Bewerben können sich alle gemeinnützigen Sportvereine mit Sitz in Baden-Württemberg.
Bewerbungsschluss ist der 15. Januar 2022.

Weitere Informationen (Flyer mit der ausführlichen Ausschreibung, Teilnahmebedingungen und Bewerbungsbogen) finden Sie hier
Bei fragen können Sie sich an Frau Iris Eberhard wenden (Stiftung des Württembergischen Landessportbundes, Tel: 0711-28077-119, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

 

 


Vom 7. Dezember an gelten neue Regelungen für den Sport. Weil die Infektionslage in Baden-Württemberg weiter kritisch ist, hat Baden-Württemberg nach dem gemeinsamen Beschluss von Bund und Ländern die Corona-Maßnahmen erneut verschärft. Dafür wurden die 2G und 2G+ Regelungen in vielen Bereichen ausgeweitet.

Folgende Änderungen der beiden Verordnungen sind für den Sport von Bedeutung:

Veranstaltungen:

  • Nach § 10 Abs. 2 CoronaVO dürfen Veranstaltungen in der Alarmstufe II mit höchstens 50 Prozent der zugelassenen Kapazität und mit maximal 750 Besucherinnen und Besuchern durchgeführt werden. Unverändert bleiben die Zutrittsregelungen und Kapazitätsbeschränkungen in den übrigen Stufen.
  • In § 6 Abs. 4 CoronaVO Sport wurde § 17b CoronaVO aufgegriffen. In der Alarmstufe II kann der Ausschank und Konsum von alkoholischen Getränken an Sportstätten, Verkehrs- und Begegnungsflächen sowie sonstigen öffentlichen Orten von der zuständigen Ortspolizeibehörde künftig untersagt werden.

Sportausübung:

  • In den Alarmstufen gilt, dass erwachsene Sportlerinnen und Sportler sowie ehrenamtliche Trainerinnen und Trainer nur dann Zutritt zu Sportstätten und  Bädern haben, wenn sie geimpft oder genesen sind. In der Alarmstufe II ist für die Sportausübung in geschlossenen Räumen zusätzlich ein negativer Antigen- oder PCR-Testnachweis erforderlich (2G+). Dabei sind Personen mit Boosterimpfung von der Testpflicht bei der 2G-Regelung ausgenommen. Zudem werden folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt:
    - Geimpft mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind,
    - Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 6 Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis / PCR-Test erfolgen).
  • Bisher war die Ausübung von Sport zu dienstlichen Zwecken und ärztlich verordneter Reha-Sport ohne Testnachweis möglich. Künftig müssen nicht immunisierte Personen hierfür einen Antigen- oder PCR-Testnachweis vorlegen (3G).

Nicht umgesetzt wird die für den Beginn der Weihnachtsferien angekündigte Aufhebung der erleichterten Zutritts- und Testnachweiseregelung für 12- bis 17-Jährige.

Insofern hat diese Personengruppe weiterhin ohne Nachweis Zutritt zu Sportstätten und Bädern. Dies gilt allerdings nur in Zeiträumen, in denen an der regelmäßigen Testung im Rahmen des Schulbesuchs teilgenommen wird. In den Ferien müssen in der Alarmstufe II 6- bis 17-jährige Schülerinnen und Schüler für den Zutritt zu Angeboten in geschlossenen Räumen einen negativen Antigen- oder PCR-Testnachweis vorlegen. Hierbei können bei immunisierten Schülerinnen und Schülern die oben im Zusammenhang mit der 2G-Regelung genannten Alternativen zum zusätzlichen Testnachweis zur Anwendung kommen. In den übrigen Stufen gilt diese Testnachweispflicht für den Zutritt zu Angeboten in geschlossenen Räumen nur für nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler in diesem Altersbereich.

Hier finden Sie die aktuellen Regelungen in einer Übersicht.

Die aktuelle Verordnung finden Sie wie immer auf der Internetseite des Ministerium für Kultur, Jugend und Sport Baden-Württemberg.

 


Bewährtes Team führt den Radsportbezirk Schwarzwald-Zollern weiter

Auch für das kommende Jahr schenken die Bezirkstag-Delegierten der Bezirksführung das vollste Vertrauen. Mit dem erfahrenen Team um Ewald Baiker, Werner Rapp, Eva Frank, Ruth Amann, Horst Walter, Siggi Krüger und Thomas Halter, sowie den beiden in diesem Herbst neu gewählten Kreisvorsitzenden Thomas Bürstle und Gunter Bohnenberger geht der Bezirksvorsitzende Ulrich Bock zuversichtlich in die nächsten Sportjahre. Aus den Reihen der Bezirksvereine glänzen die großen internationalen sportlichen Erfolge der Kunstradsportler Max Maute, Philip Thies Rapp und Jonas Beiter, dem Radrennprofi Jonas Koch, sowie den beiden RSG Zollernalb-Sportlerinnen Ronja Eibl und Alessa Catriona Pröbster. Mit Blick auf die Veranstaltungen 2022 sind die Vereine stolz, 2 Radball-Weltcups in Hardt und Sulgen, den MTB-Weltcup in Albstadt, sowie die DM Kriterium in Sulgen durchführen zu können.

Auf dem Bild: Das Bezirksteam mit dem Vorsitzenden Ulrich Bock und Ehrengast Hermann Sassmannshausen (WRSV Präsidium)

f.d.R.
Urlich Bock

 

 

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