Da im Moment junge Nachwuchsfahrer und -fahrerinnen Straßenrennen aufgrund der Corona-Bedingungen nur bei einigen wenigen Rennen starten können, setzt sich der Bund Deutscher Radfahrer weiter für eine alternative Rennmöglichkeit ein. So wird die virtuelle Rennserie auf der Plattform der Gemran Cycling Academy (GCA) fortgeführt!
Der aktuelle BDR-Text:
"Am Sonntag wurden die ersten Deutschen Meister auf der Straße ermittelt: Im niedersächsischen Esplingerode wurden Marco Brenner und Hannah Buch als Zeitfahrmeister der Kategorie U19 gekürt. Noch aber sind Straßenrennen nur sehr vereinzelt möglich, weshalb der Bund Deutscher Radfahrer seinem Nachwuchs eine weitere virtuelle Rennserie anbietet.
Nach Abschluss der GCA Kassikerrennen werden ab dem 23. Juli fünf Rennen im Rahmen der German Cycling Academy (GCA) auf dem Internetportal von Zwift stattfinden. Jugendliche der Klassen U13 bis U19 männlich und weiblich können sich dort in den kommenden Wochen miteinander messen. Das Abschlussrennen findet am 20. August statt. Zugelassen sind Fahrer mit und ohne Lizenz. Neben einer Einzelwertung wird es auch eine Mannschaftswertung geben, um den Teamgedanken zu stärken.
Als besonderen Anreiz werden die Sieger der Klasse U17 männlich und weiblich zu einem Jugendlehrgang eingeladen, die Sieger der Klasse U19 männlich und weiblich dürfen an einem BDR-Test für Leistungsdiagnostik teilnehmen. Fahrer/innen bis 16 Jahre können sich kostenlos auf Zwift anmelden und teilnehmen. Die Anmeldung erfolgt über das rad-net Anmeldeportal. "Die Chance, an einem BDR-Lehrgang teilnehmen zu können, wird die Teilnehmerzahlen sicherlich steigen lassen und wir hoffen, vielleicht das eine oder andere neue Talent zu entdecken," sagte BDR-Vize-Präsident Günter Schabel."
BDR-Pressemitteilung vom 13.07.2020
Die erste Deutsche Meisterschaft 2020 ist im Kasten - die Junioren und Juniorinnen legten im Harz vor. Dabei befand sich die württembergische Vorzeigeathletin Lucy Mayrhofer (Radlerlust Gomaringen/ RBW Radsport Baden-Württemberg) auf Podestkurs, musste sich am Ende aber knapp - mit sieben Sekunden Rückstand auf Platz drei - mit dem fünften Platz begnügen.
Auch die regionalen Rennserien und Rennveranstaltungen litten und leiden.
Während Organisator und Hauptsponsor Joachim Heuer derzeit wenig Hoffnung auf einen „Rest“-Programm seines HEUER-Cup 2020 hat, aber die Flinte letztlich wohl doch noch nicht ganz ins Korn wirft, geht es beim Interstuhl-Cup 2020 (ISC) tatsächlich weiter. Eigentlich wäre der erste Startschuss am 19.April in Bodelshausen erfolgt.
Während sich die Verantwortlichen für den Leistungssport im Bund Deutscher Radfahrer (BDR) von der heute, 12.Juli, im Harz ausgerichteten ersten Deutschen Meisterschaft 2020 (Einzelzeitfahren U19-Klassen, siehe eigenständiger Bericht auf der WRSV-Seite) eine positive Signalwirkung für weitere Veranstaltungen im Rennsport versprechen und erhoffen, nimmt bereits seit Wochen die Arbeit der Rennsport-Funktionären in den Landesverbänden und den Vereinen für einen Re-Start der kleinen, größeren und großen Rennen wieder Fahrt auf.
Sachte und ganz langsam erwacht die eigentlich so rasante Rennszene auf deutschen Straßen nach dem strikten Corona-Virus-“Shutdown“ wieder zum Leben - mit der morgigen DM des U19-Nachwuchses. Ein sanftes Pflänzchen, dem größte Sorgfaltspflicht von Seiten aller Beteiligten, den Organisatoren, Sportlern, Betreuern, Zuschauern, Pressevertretern entgegengebracht werden muss. Dreh- und Angelpunkt für weitere Rennveranstaltungen.
Symbolbild (privat) - Endlich wieder Nummern anheften!
BDR-Meldung, 08.07.2020
Nachdem am vergangenen Sonntag in Elsdorf (Nordrhein-Westfalen) ein erstes Zeitfahren auf Landesebene stattfand, veranstaltet der Bund Deutscher Radfahrer am kommenden Sonntag (12. Juli) seine erste deutsche Straßenmeisterschaft in diesem Jahr. Beim Einzelzeitfahren in Esplingerode bei Duderstadt (Niedersachsen) werden die Meister der Klassen U19 männlich und weiblich ermittelt.
Am 18. Juli 2020 wird auf der Radrennbahn in Singen das erste Bahnrennen in diesem Jahr im Südwesten ausgerichtet. Die Veranstaltung wird als Leistungsüberprüfung in Zeitfahren und Einerverfolgung ausgetragen und ist offen für BRV und WRSV Fahrer/innen der Klassen U15, U17 und U19.
Mitteilung 01. Juli
Das Land Baden-Württemberg hat eine Neufassung der Corona-Verordnung zum 01.07.2020 erstellt. Diese ersetzt die bisherige Vielzahl an unterschiedlichen Dokumenten.
Wir haben die Neuregelungen und aktuellen Vorgaben für Sie zusammengefasst. Einen Anspruch auf Vollständigkeit können wir nicht geben. Rechtlich maßgeblich ist letztlich immer die aktuelle Corona-Verordnung.
Die Neufassung der Corona-Verordnung ist abrufbar unter:
Anbei ein Überblick über die Regelungen ab 01. Juli
Sportanlagen und Sportstätten
Betreiber von Sportanlagen und Sportstätten müssen §§ 4 - 8 der Corona-Verordnung einhalten:
- § 4 Einhaltung der Hygieneanforderungen
- § 5 Erstellung eines Hygienekonzepts
- § 6 Datenerhebung / Teilnehmerliste
- § 7 Einhaltung des Zutritts- und Teilnahmeverbots
- § 8 Arbeitsschutz
Sportwettkämpfe
Die Vorgaben für Training auf Sportanlagen und Sportstätten gelten auch für Sportwettkämpfe (§4, Abs. 1 Corona-Verordnung-Sport).
Zuständige Behörden können Sportwettkämpfe auf öffentlichen Straßen und Wegen genehmigen.
Für Serienwettkämpfe muss ein übergreifendes Hygienekonzept erstellt werden. Individuelle Anpassungen an die jeweiligen örtlichen Bedingungen sind nötig (§4, Abs. 2 Corona Verordnung-Sport).
Begrenzungen bezüglich Teilnehmer- und Zuschauerlimit sind zu beachten.
Öffentlicher Raum
Das Führen von Teilnehmerlisten wird unbedingt empfohlen um eine Rückverfolgung möglicher Infektionsketten zu ermöglichen.
Generelle Hygieneregeln sollten durchweg eingehalten werden.
Kommunale Regelungen sind zu beachten.
Allgemeine Trainingsbestimmungen
Ab 01. Juli ist die maximale Gruppengröße 20 Personen (§ 9, Abs. 1 der allgemeinen Corona Verordnung). Die gilt Bspw. auch für Radtreffs. Zu beachten ist, dass der WRSV nur als Vermittler und Koordinator der Radtreffs auftritt, die Verantwortung der Umsetzung liegt bei den Vereinen selbst.
Der Mindestabstand während des Sportbetriebes darf innerhalb der Trainingsgruppe unterschritten werden, falls es sich um für das Training oder die Übungseinheit übliche Sport-, Spiel- und Übungssituationen handelt (§3, Abs. 2 Corona-Verordnung-Sport).
Es sollte immer in der gleichen Trainingsgruppe trainiert werden. Eine Vermischung der Gruppen ist zu verhindern.
Umkleiden und Duschen können nur unter Einhaltung von Mindestabstand genutzt werden. Sollte dies aufgrund dem Verhältnis Gruppengröße-Raumgröße nicht möglich sein, können Duschen und Umkleiden nur mit einem entsprechenden Konzept benutzt werden.
Außerhalb des Sportbetriebes ist der Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten (§1, Abs. 2 Corona-Verordnung-Sport).
Vereinssitzungen/Mitgliederversammlungen
Sitzungen unter 20 Personen können ohne Mindestabstand und ohne Hygienekonzept durchgeführt werden (§9 Corona-Verordnung).
Versammlungen können bis 100 Teilnehmern durchgeführt werden (§9 Corona-Verordnung). Es gelten die o.g. §§ 4 – 8 der Corona-Verordnung.
Bei vorab festgelegtem Programm und Zuweisung von festen Sitzplätzen für die gesamte Zeit können Versammlungen bis 250 Personen durchgeführt werden. Sonstige Regelungen gelten analog (§10, Abs. 3 Corona-Verordnung).
Durch das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrechts sind auch digitale Mitgliederversammlungen möglich.
(2) Abweichend von § 32 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann der Vorstand auch ohne Ermächtigung in der Satzung Vereinsmitgliedern ermöglichen,
(3) Abweichend von § 32 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder gültig, wenn alle Mitglieder beteiligt wurden, bis zu dem vom Verein gesetzten Termin mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen in Textform ab-gegeben haben und der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde.
Mitteilung 24. Juni
Das Land Baden-Württemberg hat eine Neufassung der Corona-Verordnung zum 01.07.2020 erstellt. Diese ersetzt die bisherige Vielzahl an unterschiedlichen Dokumenten.
Für den Sport ist u.a. §10 von Interesse, in dem die zeitliche Staffelungen für ansteigende Personenzahlen bei Veranstaltungen (z.B. Mitgliederversammlungen) festgelegt sind.
Zur Neufassung:
Mitteilung 10. Juni
Für den Outdoor-Bereich gibt es seit heute eine neue Verordnung, die wir natürlich sehr gerne weiterleiten.
______________________________________________________________________________________________________________
Mitteilung vom 10. Juni 2020
Mit Beschluss vom 9. Juni 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die Änderungen treten am Mittwoch, den 10. Juni 2020, bzw. am Montag, den 15. Juni 2020, in Kraft.
Die für den Radsport im öffentlichen Raum geltende Verordnung tritt heute, 10. Juni 2020 in Kraft:
§3
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist künftig in einer Gruppe mit Angehörigen von bis zu zwei Haushalten oder bis zu zehn Personen gestattet. Bisher durfte man sich im öffentlichen Raum nur mit den Personen eines weiteren Haushalts treffen.
Zu anderen Personen ist im öffentlichen Raum, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Nachzulesen unter
Der WRSV freut sich, dass somit Gruppen mit einer Gruppengröße bis zu 10 Personen einschließlich Gruppenleiter, das Radfahren wieder möglich ist.
Die gemeinsam vorgetragene Bitte des WRSV und BRV an das Kultusministerium nach einer Lockerung für den Outdoor-Radsport hat diese positive Resonanz bewirkt.
Mitteilung 29. Mai
Ab dem 2. Juni dürfen auch Sporthallen und sonstige Indoor-Sportstätten für den Trainingsbetrieb, unter den bekannten Auflagen, wieder öffnen.
Damit können die allermeisten Sportarten wieder ein Kleingruppentraining aufnehmen. Alle, außer den Straßen- und Mountainbikesportlern. Denn die von Ihnen genutzten Straßen und Wald-Wege zählen zum öffentlichen Raum und unterliegen damit weiterhin der Auflage (vorerst bis zum 14. Juni), dass sich maximal Personen aus 2 Haushalten dort gemeinsam aufhalten dürfen.
Eine enttäuschende Entwicklung für viele Radsportler in Baden-Württemberg.
Daher haben die Landesverbände Baden und Württemberg nun ein gemeinsames Schreiben an Frau Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann gerichtet, dass auch diese Disziplinen in den Trainingsbetrieb einsteigen können.
Wir werden weiterhin in unseren Möglichkeiten die Interessen von Ihnen unseren Mitgliedern gegenüber LSV und Landesregierung vertreten, sollten aber dennoch unserer gesellschaftlichen Vorbilds Funktion nachkommen und uns strikt an die aktuellen geltenden Gesetze halten.
Schreiben der Radsportverbände:
Mitteilung 25. Mai
Sport- und Trainingshallenöffnung ab dem 02. Juni 2020
Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport hat gemeinsam mit dem Ministerium für Soziales und Integration die Verordnung über Sportstätten (Corona-Verordnung Sportstätten) aktualisiert. Ab dem 2. Juni 2020 tritt damit die aktualisierte Verordnung zur Regelung des Betriebes von Sportanlagen und Sportstätten, Tanzschulen, Schwimm- und Hallenbädern sowie Thermal- und Spaßbädern in Kraft.
Zu Trainings- und Übungszwecken sind ab dem 2. Juni 2020 Sport- und Trainingshallen unter bestimmten Vorraussetzungen wieder geöffnet. Mit der Öffnung können die Vereine in Baden-Württemberg den Sport- und Trainingsbetrieb in den Sporthallen wieder aufnehmen. „Die Öffnung aller Sport- und Trainingsstätten ist für den Sport in Baden-Württemberg ein wichtiger Schritt. Wir sind froh, dass die Landesregierung diesen Weg wieder zulässt. Insbesondere den vielen Vereinen im Land hilft die schrittweise Rückkehr hin zu einer neuen Normalität enorm“, sagt Elvira Menzer-Haasis, Präsidentin des Landessportverbands Baden-Württemberg e. V. nach Veröffentlichung der Verordnung.
Auch Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann begrüßt die schrittweise Öffnung: „Der Sport spielt in Baden-Württemberg eine herausragende Rolle. Das zeigen auch die vielen Rückmeldungen, die ich in den vergangenen Wochen erhalten habe, in denen die Menschen betonen, wie sehr ihnen der Sport fehlt. Deswegen ist die weitere Öffnung unter Auflagen für mich und für das Sportland Baden-Württemberg ein sehr wichtiger Schritt.“ Insbesondere die Hygienevorschriften, die für den Sport gelten, wurden noch einmal konkretisiert. Hinzukommend appellierten die Ministerin und Sozialminister Manfred Lucha an die Eigenverantwortung und erhöhte Wachsamkeit der Sportler in Baden-Württemberg.
Die Verordnung und alle relevanten Bedingungen, die erfüllt sein müssen, finden die auf der Seite des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport.
Anpassungen in der „Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sport-stätten (Corona-Verordnung Sportstätten – CoronaVO Sport"
Direkt zur PDF: Hier
Text: LSV
Wir möchten uns an alle unsere Vereine richten, welche in den nächsten Wochen und Monaten Sportveranstaltungen geplant haben.
Für Großveranstaltungen in Baden-Württemberg gilt weiterhin ein Verbot bis mindestens zum Montag, den 31.08.2020. Dazu zählen etwa größere:
Für Sportveranstaltungen gilt immer, dass alles was mit Bewirtung zu tun hat als Straßenfest ausgelegt werden könnte und dass zumeist mit Zuschauern zumindest gerechnet werden muss.
Auch für RTF Veranstaltungen gilt aus jetziger Sicht aufgrund der Kontaktbeschränkung die Nichtdurchführbarkeit.
Somit bleibt momentan als realistischer Anhaltspunkt der 31.08. zur Wiederausrichtung von Sportveranstaltungen.
Vereine welche in der Zeit bis 31.08. eine bei uns angemeldete Sportveranstaltung geplant haben und diese ggf. auf die Zeit nach dem 31.08. verschieben möchten bitten wir, mit der zuständigen Kommission Kontakt aufzunehmen und mögliche Nachholtermine abzuklären.
Gez. Württembergischer Radsportverband
Als Grundlagenförderung für den Breitensport in den Vereinen und als Anreiz für die Sportler*innen wird der BDR die Jahresauszeichnung (Fahrradschloss mit Seilzug) auch 2020 ganz bewusst zur Verfügung stellen. Die dafür geltenden Anforderungen bleiben unverändert, da die Fahrten seit Mitte Oktober berücksichtigt werden und momentan bundesweit „Permanente“ Angebote nutzbar sind.
Da aktuell Veranstaltungen nicht zugelassen sind, Individualfahrten aber jederzeit möglich bleiben, dürfen die vielfältigen RTF- und CTF-Permanenten doppelt gefahren und in die Wertung für die laufende Saison eingebracht werden.
Die Sportler*innen haben dadurch eine bundesweit gültige Erweiterung der Möglichkeit, die Mindestpunktzahl für die Jahreswertung zu erreichen. Gleichzeitig ist das ohne einen weiteren Aufwand für die Vereine umsetzbar und auch noch weitere Startgelder in die Kasse. Punkt 3.1 der Generalausschreibung (GA) RTF bzw. 2.4 der GA CTF werden damit ausnahmsweise außer Kraft gesetzt.
Die Grundlage für einen Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben wurde am 6. Mai in der Bund-Länderkonferenz geschaffen. Ob damit - unter Berücksichtigung der DOSB-Leitplanken - neben dem gemeinsamen Training auch gesellige Radwander- und Radtourenfahrten als Veranstaltung in unseren Vereinen wieder möglich werden, bleibt abzuwarten. Die Zuständigkeit liegt jetzt bei den Landesregierungen, steht eng in Verbindung mit der Lockerung der Kontakteinschränkungen und den regionalen Infektionszahlen sowie weiterer gesetzlicher Vorgaben. Das ist die primäre Orientierungs- und Genehmigungsinstanz!
Nachrangig kommen für die Aktivitäten der Vereine die sportartspezifischen Übergangsregeln zur Anwendung, die seitens des BDR ja für viele Radsportdisziplinen verfasst und in unserer letzten Nachricht zum Gegenstand gemacht wurden. Dazu hatten wir unzählige Telefonate, Mails und weitere Erörterungen in den verschiedenen Gremien, auf deren Basis bereits Anpassungen vorgenommen wurden.
Update 12. Mai:
Das Land Baden-Württemberg hat die Verordnungen auf Nachfrage nochmals präzisiert.
Das Training in Gruppen von bis zu fünf Personen ist derzeit unter Auflagen ausschließlich auf öffentlichen und privaten Freiluftsportanlagen und -sportstätten gestattet. Da nach wie vor das Kontaktverbot gilt und der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine oder im Kreis der Angehörigen des eigenen sowie eines weiteren Haushalts gestattet ist, ist das Training auf öffentlichen Wegen und Straßen sowie in öffentlichen Parks noch nicht erlaubt.
Verordnung des Kultusministeriums: Hier
Mitteilung 11. Mai:
Seit heute,11.Mai 2020, steht die aktuelle Fortschreibung der Corona-Verordnung durch das Sozial- und Kultusministerium.
Württ. Radsportverband e.V.
Seit dem 10. Mai gilt die Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten (Corona-Verordnung Sportstätten – CoronaVO Sportstätten):
Demnach dürfen ungedeckte öffentliche und private Sportanlagen und Sportstätten (Freiluftsportanlagen) zu Trainings- und Übungszwecken betrieben werden.
Voraussetzung für die Aufnahme des Vereinstrainingsbetriebs ist die Wahrung folgender Grundsätze des Infektionsschutzes:
Die Berufsgenossenschaft präzisiert den Sicherheitsabstand wie folgt:
Die empfohlenen Abstandswerte des RKI von 1,5 – 2m sind für den Sportbetrieb in vielen Fällen allerdings nicht ausreichend, da durch die Bewegung und die höhere Atemfrequenz und Ausatemvolumen die Tröpfchen deutlich weitergetragen werden.
tücher zu Verfügung stehen; sofern dies nicht gewährleistet ist, müssen Handdes-infektionsmittel zur Verfügung gestellt werden;
Für jede Trainings- und Übungsmaßnahme ist eine verantwortliche Person zu be-nennen, die für die Einhaltung der Regeln 1-6 verantwortlich ist.
Die Namen aller Trainings- beziehungsweise Übungsteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie der Name der verantwortlichen Person sind in jedem Einzelfall zu dokumentieren.
(Mustertabelle siehe unten)
Von der Teilnahme am Trainings- und Übungsbetrieb ausgeschlossen sind Personen,
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Beispiel für Teilnehmerliste Corona- Training-Rad:
Um Infektionsketten gegebenenfalls nachvollziehen zu können, sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Trainings- und Übungsangebote zu dokumentieren. Zudem ist eine Person zu benennen, die für die Einhaltung der Verhaltensregeln verantwortlich ist.
Bitte hier eintragen:
Verein:
|
|||||||
|
|||||||
Mit großen Bedauern und nach langem Abwarten der Situation rund um die Corona-Pandemie, haben sich die Organisatoren der "Immobilien-Lehmann-Schnupperserie" schweren Herzens zur Absage des Anfänger-Cups durchgerungen.
Wie ist es während der Corona-Krise um den deutschen Radsportnachwuchs bestellt? Was zeigt der Blick nach vorn? Jan Schlichenmaier (33), bis März 2020 Stellvertretender Bundesjugendleiter, der nach dem Rücktritt von Klaus Markl kommissarisch den Vorsitz der Radsportjugend im BDR übernahm, steht in einem BDR-Interview Rede und Antwort.
Romy Kasper (rad-net ROSE/Parkhotel Valkenburg) und Lucas Carstensen (Bike Aid) sind die Gewinner der ersten GCA Liga powered bei Müller – Die lila Logistik. Beide feierten am Finaltag ihren dritten Einzelsieg und waren in der Gesamtwertung nicht mehr vom Spitzenplatz zu verdrängen. Die fünfteilige Rennserie wurde von den Bundesliga-Fahrern des BDR aber auch von einigen Profis sehr gut angenommen und bot eine gute Alternative, weil man derzeit auf der Straße keine Rennen fahren kann.
Nicht aufgeben, sondern hartnäckig dran bleiben! Die Organisatoren der Interstuhl Cup-Serie (ISC) bemühen sich weiterhin darum, soviel ISC-Etappen wie möglich durchführen zu können.
Die Corona-Pandemie macht auch vor den für 2020 geplanten Deutschen Straßenmeisterschaften der Elite in Stuttgart und Region nicht Halt. Der Ausrichter hat sich in Abstimmung mit dem Bund Deutscher Radfahrer (BDR) deshalb für eine Verschiebung in das Jahr 2021 ausgesprochen. Darüber finden derzeit Gespräche mit allen beteiligten Partnern statt.
Aktion #cyclingagainstcorona - eine tolle Idee!
Ein Aufruf zum Mitmachen an den Nachwuchs(ab 15 Jahre), an Jugendliche, an Klassen und als Idee für weitere Ecken im WRSV- und BDR-Land!
Lesen, schauen, anmelden und weitersagen!!
"Die Bundesregierung untersagt bis 31. August alle Großveranstaltungen, gleichzeitig schreibt uns der BDR, bitte nicht voreilig auch unsere kleineren Radrennen abzusagen.
Beiden ist Folge zu leisten und in der Tat abzuwarten, bis die Landesregierung für Baden-Württemberg die Durchführungsbestimmungen festlegt.
Die Kultusministerkonferenz wird bis zum 29.April ein Konzept vorlegen und ich persönlich bin der Meinung dass dabei auch wesentliche und konkretere Eckdaten für unseren regionalen Radsportbetrieb genannt werden.
Bitte warten wir dies ab.
Bewahrt die Hoffnung dass wir die Krise meistern und bleibt alle gesund."
Ulrich Bock
WRSV Präsidiumsmitglied und Kommissionsvorsitzender
Drei Geschichten - drei Mal Start in die virtuelle Bundesliga
Für reine Puristen des Straßenrennsports ist es womöglich ein Affront an ihrem Wettkampf-Weltbild - für über 400 lizenzierte Radsportler/innen (Elite-Klasse) aber ist es eine Auflockerung und auch Spaß in den bescheidenen Corona-Pandemie-Zeiten, die den echten Leistungssport und Wettkampf aushebelt und stoppt. Wie gegen eine Wand wurde der Leistungssport gefahren. Einige, die am Samstag bei der Premiere der „GCA Liga powered bei Müller – Die lila Logistik“ am Start standen, leben schon längst den für sie ganz normalen E-Sport-Wahnsinn
Die Behörden und die Dachorganisationen des Sport haben festgelegt bzw. empfehlen, den Sport- und Trainingsbetrieb vorläufig auszusetzen. Diesen Anordnungen und Empfehlungen ist zu entsprechen.
Wir bemühen uns trotzdem, dass alle Radrennen um den Interstuhl-Cup 2020 vollumfänglich stattfinden, auch wenn der Start der Serie nicht wie geplant erfolgen kann. Mit Stand von heute (18.März 2020) wird der früheste Beginn der Serie im Juni möglich sein.
Weitere Veranstaltungen fallen dem Corona-Virus zum Opfer: Auch die Radbörse, laut Organisatoren der RSG Zollern-Alb wohl einer der älteste Gebraucht-Rädle-Markt, wurde jetzt abgesagt.
Text: uhu/Schmedtlevin
Auch die 46.Ausgabe von Rund um Schönaich ist nun abgesagt. Die offizielle Meldung des RSC Schönaich-Teams:
"Ich muss Ihnen heute leider mitteilen, dass wir unser Radrennen 46. Rund um Schönaich am 13.04.2020, aufgrund der aktuellen Entwicklungen des Corona-Virus und den damit einhergehenden Richtlinien des Gesundheitsministeriums, absagen müssen.
Alle aktuell gemeldeten Sportler werden wir informieren und das bisher bezahlte Startgeld zurücküberweisen
Mit freundlichen Grüssen
Tim Müller
RSC Schönaich"
Absage BRV Boot Camp Bahnradsport am 21.März 2020
Im Zusammenhang mit der aktuellen Lage um das Corona-Virus wird das BRV Boot Camp Bahnradsport vorsorglich abgesagt.
gez.:
Neil Robb, Referent Bahnradsport, Badischer Radsport-Verband
© 2014-2024 Württembergischer Radsportverband e.V. | Mercedesstrasse 83 | 70372 Stuttgart | Telefon: 0711-95 46 97-0 | E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!