WRSV zeigt sich zuversichtlich

Nach der Anhörung im Landtag von Baden-Württemberg in Stuttgart Anfang Juni der Petition für die Abschaffung der „2-Meter-Regel“, die der WRSV mit dem BRV, der DIMB und ADFC initiiert worden ist, zeigt sich der WRSV mit dem BRV in der Rolle als Vermittler zwischen den beiden Positionen bestätigt. „Wir sind immer noch Ansprechpartner für konstruktive Lösungen“, erläutert WRSV-Präsident Hans Lutz, der bei der Anhörung vor dem Landtag die Standpunkte des WRSV vertreten hat und spürte dabei „die Offenheit, das Interesse und die Diskussionsbereitschaft der Politiker.“ „Die Anhörung als öffentliche Bühne zeigt den Respekt gegenüber unseren Anliegen“, so Lutz und wies aber auf die Probleme bei der gesamten Diskussion hin: „Es gibt in vielen Fällen eine einseitige Argumentation, entweder Pro oder Contra.“ Die Lösung für das Problem sehe Lutz aber nur im Miteinander, nicht im Gegeneinander und blickt dabei zuversichtlich auf die anstehenden Gespräche mit den Wanderverbänden. „Hier soll über die Möglichkeit diskutiert werden, ob man den naturbewussten Mountainbikern das Fahren auf schmalen Wegen genehmigen kann.“ Hierbei soll das Nachhaltigkeitskonzept, das derzeit von den baden-württembergischen Radsportverbänden ausgearbeitet wird, helfen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Lehrwesen des Württembergischen Radsportverbandes e.V.

  • 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen zwischen uns und einem "Verbraucher"

in ihrer zum Zeitpunkt der Registrierung gültigen Fassung.

(2) „Verbraucher“ in Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

  • 2 Zustandekommen eines Vertrages

(1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Anmeldungen zu unseren Qualifikationsangeboten über unsere Internetseite https://www.wrsv.de.

(2) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit

Württembergischer Radsportverband e.V.

Präsident Klaus Maier

Mercedesstr. 83

D-70372 Stuttgart

zustande.

(3) Die Präsentation der Lehrangebote auf unserer Internetseite stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar, sondern ein unverbindliches Angebot, an unseren Qualifikationsangeboten zu partizipieren. Mit der Anmeldung gibt die Person ein für sie verbindliches Angebot auf Abschluss eines Dienstvertrages ab. Der WRSV behält sich vor, bei zu geringer Anmeldungszahl oder aus anderen dringenden Gründen, die ausgeschriebene Bildungsveranstaltung abzusagen. In diesem Fall wird die volle Teilnahmegebühr zurückerstattet

(4) Bei Eingang einer Anmeldung auf unserer Internetseite gelten folgende Regelungen:

Der Teilnehmer, die Teilnehmerin gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er / sie auf unserer Internetseite die vorgesehene Registrierung erfolgreich durchläuft.

(5) Anmeldeverfahren

Die Anmeldung zu den Ausbildungsangeboten erfolgt über das Online-Anmeldeverfahren im WRSV-Portal Phoenix II (https://wrsv.it4sport.de). Eine schriftliche Anmeldung zu den Lehrgängen ist nicht möglich.

Für die Online-Anmeldung zu einem Ausbildungsangebot des Württembergischen Radsportverband e.V. (WRSV) muss ein persönlicher Account über das WRSV-Portal Phoenix II (https://wrsv.it4sport.de) erstellt werden.

Als Anmeldename muss eine gültige E-Mail-Adresse verwendet werden. Die Verantwortung für die Richtigkeit der persönlichen Daten im persönlichen Account liegen beim Teilnehmer. D.h. der Teilnehmer überprüft seine Daten auf Richtigkeit und nimmt ggf. Korrekturen selbst vor. Der WRSV haftet ausdrücklich nicht bei unkorrekt eingegebenen Daten.

Mit der Anmeldung bestätigen Sie

  • bei eigenständiger Abrechnung, dass Sie die Teilnahmebedingungen, Kosten und den Zeitpunkt des Aus- und Fortbildungsangebot ausführlich gelesen haben. Zudem bestätigen Sie die Erteilung der Abbuchungsermächtigung des von Ihnen angegebenen Kontos und dass Sie bei einem abweichenden Kontoinhaber diesen über Teilnahme und Kosten informiert haben. Die Lehrgangsgebühr wird Ihnen persönlich in Rechnung gestellt und vom angegebenen Konto abgebucht.
  • bei Abrechnung der Lehrgangsgebühr über den Verein, dass der von ihnen angegebene Verein über Teilnahme und Kosten informiert wurde und der Verein die Abbuchungsermächtigung zum Einzug der Meldegebühr erteilt hat. Die Lehrgangsgebühr wird dem angegebenen Verein in Rechnung gestellt und vom Vereinskonto abgebucht.

Um Missbrauch bei der Vereinsangabe zu verhindern, wird stichpunktweise dem Verein eine Kopie dieser Anmeldung zur Verfügung gestellt. Evtl. entstehende Kosten durch einen Missbrauch werden ihnen ggf. in Rechnung gestellt.

Die Anmeldung zu den Lehrgängen wird mit dem Eingang der Online-Anmeldung verbindlich. Bei Trainerlehrgängen (Ausbildung und Fortbildung) gehen die notwendigen Informationen (Einladung, Lehrplan, Teilnehmerliste) den Teilnehmern ca. zwei bis drei Wochen vor Beginn des Lehrgangs zu.

Ihre Registrierungsdaten sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.

  • 3 Teilnahmebedingungen

Das Mindestalter für die Teilnahme allen Veranstaltungen ist das vollendete 15. Lebensjahr, bzw. bei Lizenzausbildungen das vollendete 16. Lebensjahr. Teilnehmer unter 18 Jahren haben eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten vorzulegen. Die Teilnahme erfolgt unter eigener Berücksichtigung des individuellen körperlichen Zustandes und auf eigenes Risiko. Aufgrund der nur begrenzten Anzahl an Ausbildungsplätzen behält sich der WRSV vor, die Zulassung der Teilnehmer individuell zu prüfen. Für die Anmeldung zum Lizenzerwerb sollte das betreffende Vereinsmitglied bereits aktiv im Verein als Übungsleiter/Trainer tätig sein bzw. eine solche Funktion durch den Lizenzerwerb anstreben.

  • 4 Preise, Zahlung, Fälligkeit

(1) Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile. Sonstige Preisbestandteile wie Übernachtung (i.d.R. mit Vollpension), Lehrgangsmaterialien und Referentenkosten sind den individuellen Ausschreibungstexten der Aus- und Fortbildungsangeboten zu entnehmen.

(2) Wird die Übernachtung bei einem Angebot ohne Auswahloption der Übernachtung von dem Teilnehmer / der Teilnehmerin nicht in Anspruch genommen, reduziert sich die ausgeschriebene Lehrgangsgebühr nicht.

(3) Die Lehrgangsgebühr wird über die Erteilung eines SEPA-Direktmandates vom Teilnehmer angegebenen Konto unverzüglich nach Abschluss der Anmeldung eingezogen. Die Rechnung geht dem Teilnehmer im Anschluss zu.

(4) Die Zahlung per Rechnung ist nur bei Angebot dieser Zahlungsmethode möglich. Die Rechnung wird unverzüglich nach Abschluss der Anmeldung per Mailversand an den Teilnehmer versendet.

(5) Die Fälligkeit der Zahlung tritt mit Anmeldung zum jeweiligen Angebot bzw. Erhalt der Rechnung ein.

(6) Wird die SEPA-Lastschrift aufgrund mangelnder Kontendeckung oder anderer Gründe zurückgegeben wird eine Bearbeitungsgebühr von 20 € in Rechnung gestellt.

(7) Bei Stornierung der Teilnahme am gebuchten Angebot wird die Lehrgangsgebühr abzüglich der anfallenden Ausfallgebühren (siehe nachfolgende Abschnitte 8,9) dem Teilnehmer wieder zurückerstattet.

(8) Die Kostenstaffelung bei Absage setzt sich wie folgt fest:

  • bis 12 Wochen und mehr vor Lehrgangsbeginn kostenfrei
  • von 12 bis 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn 20% der regulären Lehrgangsgebühr
  • von 6 Wochen bis 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn 50% der regulären Lehrgangsgebühr
  • innerhalb 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn 80% der regulären Lehrgangsgebühr

(9) Bei fehlender Absage oder Nicht-Erscheinen beim Lehrgang werden 100 % der regulären Lehrgangsgebühr in Rechnung gestellt.

Wir empfehlen stets den eigenständigen Abschluss einer Rücktrittsversicherung (z.B. https://www.reiseversicherung.de/de/versicherung/eintrittskarten-seminare/seminar-versicherung.html) . Dies ist ein unverbindliches Beispiel.

  • 5 Widerrufsrecht

Der Widerruf ist zu richten an:

Württembergischer Radsportverband e.V.

z.Hd. Bildungsreferent

Mercedesstr. 83

D-70372 Stuttgart

E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

  • 6 Kundendienst

Unser Bildungsreferent steht Ihnen bei Fragen rund um das Lehrwesen unter der Telefonnummer 0711 - 95 46 9718 und per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.

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Stand der AGB: Dezember 2019

Allgemeine Geschäftsbedingungen Lehrwesen des Württembergischen Radsportverbandes e.V.

  • 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen zwischen uns und einem "Verbraucher"

in ihrer zum Zeitpunkt der Registrierung gültigen Fassung.

(2) „Verbraucher“ in Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

  • 2 Zustandekommen eines Vertrages

(1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Anmeldungen zu unseren Qualifikationsangeboten über unsere Internetseite https://www.wrsv.de.

(2) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit

Württembergischer Radsportverband e.V.

Präsident Klaus Maier

Mercedesstr. 83

D-70372 Stuttgart

zustande.

(3) Die Präsentation der Lehrangebote auf unserer Internetseite stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar, sondern ein unverbindliches Angebot, an unseren Qualifikationsangeboten zu partizipieren. Mit der Anmeldung gibt die Person ein für sie verbindliches Angebot auf Abschluss eines Dienstvertrages ab. Der WRSV behält sich vor, bei zu geringer Anmeldungszahl oder aus anderen dringenden Gründen, die ausgeschriebene Bildungsveranstaltung abzusagen. In diesem Fall wird die volle Teilnahmegebühr zurückerstattet

(4) Bei Eingang einer Anmeldung auf unserer Internetseite gelten folgende Regelungen:

Der Teilnehmer, die Teilnehmerin gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er / sie auf unserer Internetseite die vorgesehene Registrierung erfolgreich durchläuft.

(5) Anmeldeverfahren

Die Anmeldung zu den Ausbildungsangeboten erfolgt über das Online-Anmeldeverfahren im WRSV-Portal Phoenix II (https://wrsv.it4sport.de). Eine schriftliche Anmeldung zu den Lehrgängen ist nicht möglich.

Für die Online-Anmeldung zu einem Ausbildungsangebot des Württembergischen Radsportverband e.V. (WRSV) muss ein persönlicher Account über das WRSV-Portal Phoenix II (https://wrsv.it4sport.de) erstellt werden.

Als Anmeldename muss eine gültige E-Mail-Adresse verwendet werden. Die Verantwortung für die Richtigkeit der persönlichen Daten im persönlichen Account liegen beim Teilnehmer. D.h. der Teilnehmer überprüft seine Daten auf Richtigkeit und nimmt ggf. Korrekturen selbst vor. Der WRSV haftet ausdrücklich nicht bei unkorrekt eingegebenen Daten.

Mit der Anmeldung bestätigen Sie

  • bei eigenständiger Abrechnung, dass Sie die Teilnahmebedingungen, Kosten und den Zeitpunkt des Aus- und Fortbildungsangebot ausführlich gelesen haben. Zudem bestätigen Sie die Erteilung der Abbuchungsermächtigung des von Ihnen angegebenen Kontos und dass Sie bei einem abweichenden Kontoinhaber diesen über Teilnahme und Kosten informiert haben. Die Lehrgangsgebühr wird Ihnen persönlich in Rechnung gestellt und vom angegebenen Konto abgebucht.
  • bei Abrechnung der Lehrgangsgebühr über den Verein, dass der von ihnen angegebene Verein über Teilnahme und Kosten informiert wurde und der Verein die Abbuchungsermächtigung zum Einzug der Meldegebühr erteilt hat. Die Lehrgangsgebühr wird dem angegebenen Verein in Rechnung gestellt und vom Vereinskonto abgebucht.

Um Missbrauch bei der Vereinsangabe zu verhindern, wird stichpunktweise dem Verein eine Kopie dieser Anmeldung zur Verfügung gestellt. Evtl. entstehende Kosten durch einen Missbrauch werden ihnen ggf. in Rechnung gestellt.

Die Anmeldung zu den Lehrgängen wird mit dem Eingang der Online-Anmeldung verbindlich. Bei Trainerlehrgängen (Ausbildung und Fortbildung) gehen die notwendigen Informationen (Einladung, Lehrplan, Teilnehmerliste) den Teilnehmern ca. zwei bis drei Wochen vor Beginn des Lehrgangs zu.

Ihre Registrierungsdaten sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.

  • 3 Teilnahmebedingungen

Das Mindestalter für die Teilnahme allen Veranstaltungen ist das vollendete 15. Lebensjahr, bzw. bei Lizenzausbildungen das vollendete 16. Lebensjahr. Teilnehmer unter 18 Jahren haben eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten vorzulegen. Die Teilnahme erfolgt unter eigener Berücksichtigung des individuellen körperlichen Zustandes und auf eigenes Risiko. Aufgrund der nur begrenzten Anzahl an Ausbildungsplätzen behält sich der WRSV vor, die Zulassung der Teilnehmer individuell zu prüfen. Für die Anmeldung zum Lizenzerwerb sollte das betreffende Vereinsmitglied bereits aktiv im Verein als Übungsleiter/Trainer tätig sein bzw. eine solche Funktion durch den Lizenzerwerb anstreben.

  • 4 Preise, Zahlung, Fälligkeit

(1) Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile. Sonstige Preisbestandteile wie Übernachtung (i.d.R. mit Vollpension), Lehrgangsmaterialien und Referentenkosten sind den individuellen Ausschreibungstexten der Aus- und Fortbildungsangeboten zu entnehmen.

(2) Wird die Übernachtung bei einem Angebot ohne Auswahloption der Übernachtung von dem Teilnehmer / der Teilnehmerin nicht in Anspruch genommen, reduziert sich die ausgeschriebene Lehrgangsgebühr nicht.

(3) Die Lehrgangsgebühr wird über die Erteilung eines SEPA-Direktmandates vom Teilnehmer angegebenen Konto unverzüglich nach Abschluss der Anmeldung eingezogen. Die Rechnung geht dem Teilnehmer im Anschluss zu.

(4) Die Zahlung per Rechnung ist nur bei Angebot dieser Zahlungsmethode möglich. Die Rechnung wird unverzüglich nach Abschluss der Anmeldung per Mailversand an den Teilnehmer versendet.

(5) Die Fälligkeit der Zahlung tritt mit Anmeldung zum jeweiligen Angebot bzw. Erhalt der Rechnung ein.

(6) Wird die SEPA-Lastschrift aufgrund mangelnder Kontendeckung oder anderer Gründe zurückgegeben wird eine Bearbeitungsgebühr von 20 € in Rechnung gestellt.

(7) Bei Stornierung der Teilnahme am gebuchten Angebot wird die Lehrgangsgebühr abzüglich der anfallenden Ausfallgebühren (siehe nachfolgende Abschnitte 8,9) dem Teilnehmer wieder zurückerstattet.

(8) Die Kostenstaffelung bei Absage setzt sich wie folgt fest:

  • bis 12 Wochen und mehr vor Lehrgangsbeginn kostenfrei
  • von 12 bis 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn 20% der regulären Lehrgangsgebühr
  • von 6 Wochen bis 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn 50% der regulären Lehrgangsgebühr
  • innerhalb 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn 80% der regulären Lehrgangsgebühr

(9) Bei fehlender Absage oder Nicht-Erscheinen beim Lehrgang werden 100 % der regulären Lehrgangsgebühr in Rechnung gestellt.

Wir empfehlen stets den eigenständigen Abschluss einer Rücktrittsversicherung (z.B. https://www.reiseversicherung.de/de/versicherung/eintrittskarten-seminare/seminar-versicherung.html) . Dies ist ein unverbindliches Beispiel.

  • 5 Widerrufsrecht

Der Widerruf ist zu richten an:

Württembergischer Radsportverband e.V.

z.Hd. Bildungsreferent

Mercedesstr. 83

D-70372 Stuttgart

E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

  • 6 Kundendienst

Unser Bildungsreferent steht Ihnen bei Fragen rund um das Lehrwesen unter der Telefonnummer 0711 - 95 46 9718 und per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.

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Stand der AGB: Dezember 2019

Sämtliche Lizenzaus- und Fortbildungen werden vom Württembergischen Landessportbund, dem Badischen Sportbund sowie den Radsportverbänden in Baden-Württemberg gefördert.

Teilnehmer aus anderen Fachverbänden bzw. Bundesländern können ggf. eine Förderung beim jeweils zuständigen Fachverband bzw. Landessportbund beantragen.

Der WRSV behält sich vor, bei zu geringer Anmeldungszahl oder aus anderen dringenden Gründen, die ausgeschriebene Bildungsveranstaltung abzusagen. In diesem Fall wird die volle Teilnahmegebühr zurückerstattet / nicht eingezogen.

Sollte nach der verbindlichen Anmeldung eine Stornierung erfolgen, fallen Stornokosten gemäß unserer AGB an.

 

Die angegebenen Gebühren beinhalten in der Regel Übernachtungskosten, Verpflegung (i.d.R. Vollpension), Referenten- und Materialkosten (z.B. Skript). Der Leistungsumfang kann individuell abweichen und ist den einzelnen Ausschreibungen zu entnehmen.

 

Unsere aktuelle Kostenstruktur können Sie aus der folgenden Abbildung entnehmen. Dieses 2-stufige Gebührenmodell berücksichtigt und fördert primär sämtliche Mitglieder der Radsportvereine aus Baden (BRV) und Württemberg (WRSV). Die zweite Gebührenstufe bietet sämtlichen anderen organisierten Vereinsmitgliedern im WLSB und BSB sowie anderen Radsportlandesverbänden Kostenneutralität bzw. den Selbstkostenpreis. Personen, welche keine Vereinszugehörigkeit haben, können bei unseren Lehrgängen aus versicherungstechnischen Gründen nicht berücksichtig werden. Bitte beachten Sie, dass wir Veranstaltungen mit besonderem Bedarf an Infrastruktur (z.B. Lift- oder Shuttleservice) anbieten, die ggf. über den hier angegebenen Preisen liegen können.

 

 Gebührenordnung

 WRSV & BRV

 BDR, WLSB & BSB

 Fortbildungen Kunstrad / Radball (18-20 LE)

           75,00 €

                   150,00 €

 Trainer C Leistungssport Kunstrad / Radball (122 LE)

           350,00 €

                   700,00 €

 Trainer B Leistungssport Kunstrad / Radball (70 LE)

 2023 keine Durchführung

     

 Fortbildungen (16 LE)

           80,00 €

                   120,00 €

 Fortbildungen (20 LE)

           100,00 €

                   150,00 €

 Trainer C - Radfahren (min.120 LE)

           600,00 €

                   900,00 €

 Trainer B - Radfahren

 2023 keine Durchführung

 Externe Lehrveranstaltungen

 Individuell

zzgl. etwaiger Lizenz- und Prüfungsgebühren

 

 Stand: November 2022

 

Der Trainer B (Leistungssport) ist die 2. Lizenzstufe des DOSB auf leistungssportlicher Lizenzebene. Wir bietet diese Qualifizierung alle zwei Jahre mit verschiedenen inhaltlichen Modulen an.Er dient bereits lizenzierten C-Trainern (Leistungssport), um weitere Fachkenntnisse und Kompetenzen zur leistungssportlichen Nachwuchsförderung im Radsport zu erwerben. Aufgebaut ist dieser Lehrgang in drei Module und ein abschließendes Prüfungsmodul. Diese behandeln ausschließlich fachspezifische Inhalte. Überfachliche Themen die es beispielsweise in der Trainer C Ausbildung gab, fallen weg. Dadurch stellt die B-Lizenzierung eine rein fachliche Ausbildung dar. Die drei Module der Trainer B Ausbildung sind inhaltlich aufeinander aufgebaut und abgestimmt, können jedoch auch einzeln als Fortbildung für bereits lizenzierte Trainer B und C (Leistungssport) genutzt werden. Die Kosten für die gesamte Lizenzierung betragen 600€. Darin enthalten sind sämtliche Kosten der Ausbildung, wie die Unterkunft mit Vollverpflegung, Lehrgangsmaterialien sowie Referentenkosten.  

Unsere Lizenzierungen tragen zur Stärkung des Ehrenamts in der Jugendarbeit bei. Sie können dementsprechend eine Freistellung von der beruflichen Tätigkeit beantragen und geltend machen. Darüber ist es durch das Bildungszeitgesetz möglich, eine bezahlte Freistellung für Trainerausbildungen zu beantragen. Grundlage hierfür ist die Tatsache, dass unsere Trainerausbildung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeit qualifiziert. Für Fragen hierzu oder allgemein zur Ausbildung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! 

 

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Trainer B Ausbildungsreihe 2018/2019

Modul #4 - Prüfungsmodul // 02. - 03.03.2019 // Landessportschule Ruit // Anmeldung

 

Trainer B Ausbildungsreihe 2019 / 2020

Modul #1 - Regenerations- und Belastungsmanagement // 22. - 24.03.2019 // Landessportschule Ruit Anmeldung

Modul #2 - Kraft und Athletik // 25. - 27.10.2019 // Landessportschule Ruit // Anmeldung

Modul #3 - Erfolgreich Coachen im Radsport // 23. - 24.11.2019 // Landessportschule Ruit // Anmeldung

Modul #4 - Prüfungsmodul // Frühjahr 2020

Voraussetzung zum Erhalt der Lizenz ist der Nachweis des BMX-Praxismodul in Stuttgart-Münster (nicht in Lehrgangsgebühr der B-Trainer-Ausbildung enthalten). Ausschreibung folgt.

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